Freitag, 28.11.2025
BR und BVK schließen GVR zu TV-Movies ab
Schlichtungsergebnis in Kraft getreten
Die Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) für Bildgestalterinnen und -gestalter für TV-Movies beim Bayerischer Rundfunk sind zum 18. November 2025 in Kraft getreten.
Damit haben der Bayerische Rundfunk (BR) und der Berufsverband Kinematografie (BVK) das Schlichtungsergebnis (Download) akzeptiert, teilt der BVK in einer Pressemitteilung vom 27. November 2025 mit. Auf der Basis eines Modells, dass zuvor mehrere andere Berufsverbände mit der ARD vereinbart hatten, wurden – mit einigen Verbesserungen – nun auch für bildgestaltende Kameraleute Folgevergütungen geregelt.
Die GVR für 90-Minüter hat eine Rückwirkung bis zum Jahr 2008 und läuft zunächst bis Ende 2027. Hinsichtlich des vom BVK als problematisch angesprochenen Niveaus der Vergütungen (etwa auch im Bereich der Mediathekennutzung) wurde vereinbart, dass noch 2025 Gespräche zwischen BR und BVK und weiteren Verbänden aufgenommen werden sollen.
Bis auf Weiteres ist nun aber eine Lösung für den 90-Minüter gefunden, die für besonders erfolgreich ausgewertete BR-Produktionen Folgevergütungen für Kameraleute generiert. Bezüglich serieller und dokumentarischer Formate steht eine Vereinbarung noch aus. Insoweit ist die Schlichtung auch noch nicht beendet – wenngleich beide Parteien hoffen, sich ohne die Schlichtungsstelle verständigen zu können.
„Wir hoffen auf ein baldiges Ergebnis für serielle und dokumentarische Produktionen – und auf den Beitritt der ARD-Anstalten, der Degeto, der Produktionsallianz und weiterer Filmurheberverbände.“, erklärte Michael Neubauer, Verhandlungsführer und Beisitzer des BVK.
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