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Diskurs

Mittwoch, 29.05.2024

Urteil des Landgerichts Köln

RTL muss Werbeeinnahmen offenlegen

Das Landgericht Köln hat RTL in einem erstinstanzlichen Urteil verpflichtet, der Filmemacherin Jana Bernhardt „umfassend Auskunft über Erträge und Vorteile“ zu erteilen, die im Zusammenhang mit der Ausstrahlung ihrer Produktionen erzielt wurden.

„Hierzu zählen insbesondere auch Werbeeinnahmen“, heißt es laut einem Artikel des Medienportals dwdl.de im vergangene Woche ergangenen Urteil. Hätte das Urteil auch in weiteren Instanzen Bestand, dann ist es „eine bemerkenswerte Stärkung insbesondere von kleineren Produktionsfirmen und Kreativschaffenden in der Zusammenarbeit mit Sendern“, schreibt dwdl.de.

Hintergrund des Rechtsstreits: 2017stellte Bernhardt der RTL-Tochter infoNetwork einen fertigen Pilotfilm für ein Investigativ-Format vor, den sie nach eigenen Aussagen mit einem sechsstelligen Produktionsbudget hergestellt hatte. RTL stellte einen Sendeplatz in Aussicht – wollte allerdings nicht so viel zahlen wie gefordert. Bernhardt habe sich nur deswegen auf den Deal eingelassen, weil man ihr ein eigenes Format in Aussicht gestellt habe, also die Beauftragung mehrerer Folgen, sagte sie gegenüber dwdl.de.

Dazu kam es nie. Stattdessen wurde sie für weitere Einzelstücke engagiert, wofür sie aus ihrer Sicht ebenfalls nicht ausreichend entlohnt worden sei. Sie ließ sich darauf ein – bis es 2020 zum Bruch kam. Jana Bernhardt wirft RTL vor, das von ihr entwickelte Format ohne sie in Serie geschickt habe.

Die Produktionsfirmen hat deshalb RTL zunächst darauf verklagt, ihr detailliert Auskunft über die erzielten Einnahmen zu erteilen, um darauf basierend unter Berufung auf den „Fairnessparagraphen“ im Urheberrecht eine höhere Vergütung durchzusetzen.

Pressekontakt: info@urheber.info