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Diskurs

Mittwoch, 23.02.2022

Nachvergütung für "Das Boot"

Rechtsstreit doch nicht beendet

Update | Auch nach 14 Jahren ist der zweite Rechtsstreit um eine angemessene Gewinnbeteiligung des Chef-Kameramanns Jost Vacano am Filmklassiker „Das Boot“ noch nicht beendet worden.

Zwar gaben die Münchner Unternehmen Bavaria Film und Eurovideo Medien gaben am 22. Februar 2021 gemeinsam bekannt, dass sie dem Kameramann Jost Vacano nachträglich zusammengenommen fast eine halbe Million Euro plus Zinsen für seine Arbeit an dem Film zahlen würden (so berichtete SZ Online), doch Jost Vacano widersprach der Darstellung, wie ebenfalls SZ Online berichtete.

„Bizarr allerdings, dass nach eigener Aussage weder der Kläger Jost Vacano noch sein Anwalt einer Beendigung des Verfahrens zugestimmt hatten. Beide versichern, dass es auch kein Angebot über die Zahlung der genannten Summen gab, das an eine außergerichtliche Einigung oder an eine einvernehmliche Beendigung des Verfahrens geknüpft worden sei“, heißt es in der SZ.

„Bavaria Film und EuroVideo haben als Beklagte im Verfahren vor dem OLG München nun einseitig die Erledigung des prominenten Rechtsstreits um faire Nachvergütung und Beteiligung für den bekannten Kameramann Jost Vacano in Sachen ‚Das BOOT’ verkündet. Das ist rechtlich nicht möglich. Nur der klagende Kameramann kann im Verfahren Ansprüche für erledigt erklären. Anders als vereinzelt in der Presse zu lesen ist, gibt es auch keine ‚außergerichtliche Einigung’ der Parteien. Seitens der Beklagten wurde via Pressemitteilung vom 22.2.2022 das Ende der Auseinandersetzungen nach ‚Gutsherrenart’ proklamiert“, heißt es in einer Pressemitteilung des Berufsverbandes Kinematografie (BVK) vom 23. Februar 2021.

Offenbar ist also der langjähriger Rechtsstreit noch nicht beendet, der seit 2008 vor verschiedenen deutschen Gerichten ausgetragen wurde. In einem zweiten Prozessstrang war auch die ARD involviert, die bereits Juli 2021 mit Vacano zu einer Einigung kam (siehe News vom 30. Juli 2021).

Im Prozessstrang gegen Bavaria Film, deren Tochter Euro-Video und den Westdeutschen Rundfunk hob der Bundesgerichtshof im April 2021 ein Urteil des Oberlandesgerichts München auf, das Jost Vacano 438.000 Euro als Vergütung für den Filmklassiker plus 150.000 Euro an aufgelaufenen Zinsen nachträglich zugesprochen hatte, und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung dorthin zurück (siehe News vom 1. April 2021).

Der unter der Regie von Wolfgang Petersen 1981 gedrehte Film hat in verschiedenen Fassungen allein in Deutschland mehrstellige Millionenbeträge erwirtschaftet. Demgegenüber hatte die Pauschalvergütung für den Chef-Kameramann gerade einmal umgerechnet etwa 104.000 Euro, betragen.

2009 erreichte Jost Vacano dann mit seiner Klage auf Nachvergütung im Sinne des „Bestsellerparagrafen” vor dem Landgericht München einen ersten Etappensieg. Aber er musste bis zum Bundesgerichtshof prozessieren, um dort 2011 endlich seinen Anspruch auf Erlösbeteiligung und Auskunft über die Erlöse „dem Grunde nach” durchzusetzen.

Nun musste Vacano erneut vors LG München. Am 4. Februar 2016 machte der Vorsitzende Richter einen Vergleichsvorschlag: 699.500 Euro als angemessene Summe für die Vergangenheit (siehe News vom 10. Februar 2016). Beim „endgültigen Urteil im Juni 2016 waren es dann mehr als 200.000 Euro weniger (siehe News vom 2. Juni 2016). Das Landgericht hatte nämlich einen Zinsanspruch verneint.

Die Berufung Vacanos „war im Wesentlichen hinsichtlich der Zinsen begründet”, entschied das OLG München dann im Dezember 2017 (siehe News vom 21. Dezember 2017). Allerdings hatte auch die Berufung der Bavaria teilweise Erfolg, soweit sie die Höhe der nachzuzahlenden Vergütung nach dem 28. März 2002 betrifft.

Nun musste sich also das Oberlandesgericht erneut mit dem Fall beschäftigen. Dieser Rechtsstreit ist nun durch Vergleich beendet worden.

Pressekontakt: info@urheber.info