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Diskurs

Freitag, 30.07.2021

160.000 Euro Nachvergütung für "Das Boot"

Kameramann stimmt Vergleich zu

Nach jahrelangem Rechtsstreit haben sich Jost Vacano und die ARD-Anstalten auf einen Vergleich geeinigt: Für den Filmklassiker „Das Boot“ bekommt der Chef-Kameramann zusätzlich 160.000 Euro.

Das berichtet der Evangelische Pressedienst (epd) über den Abschluss der juristischen Auseinandersetzung des heute 87-jährigen Kameramanns mit acht Rundfunkanstalten der ARD vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (Az.: 4 U 2/18 und 29 U 2619/16). Demnach erhält Vacano nachträglich eine Zahlung von 160.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Ein weiterer Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht München steht noch aus.

Jost Vacano hatte für den Film ursprünglich eine Pauschalvergütung von umgerechnet rund 100.000 Euro vereinbart. 2002 trat eine gesetzliche Neuregelung in Kraft, der sogenannte „Fairnessparagraf“. Dieser spricht den Mitwirkenden eine nachträgliche „angemessene Beteiligung“ an einem urheberrechtlich geschützten Werk zu, wenn zwischen der ursprünglich vereinbarten Vergütung und den späteren Erträgen ein „auffälliges Missverhältnis“ besteht.

„Das Boot“ war ein internationaler Kinoerfolg mit sechs Oscar-Nominierungen, dem zahlreiche Fernsehausstrahlungen folgten. Um diese ging es in dem Stuttgarter Prozess. Das OLG Stuttgart hatte Jost Vacano im September 2018 einen finanziellen Nachschlag für seine Arbeit von rund 315.000 Euro plus Umsatzsteuer für die Ausstrahlungen des Films von acht Rundfunkanstalten der ARD für 41 Ausstrahlungen von „Das Boot“ im Programm der Sender zwischen 2002 und 2016 zugesprochen (siehe News vom 27. September 2018). Für die Zeit nach dem 12.03.2016 und die Zukunft stellte das OLG fest, dass für die jeweilige Nutzung der Filmproduktion „Das Boot“ eine weitere angemessene Beteiligung von den Beklagten an den Kameramann zu bezahlen sei.

Die Rundfunkanstalten gingen daraufhin in Revision. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil 2020 wegen eines „Berechnungsfehlers“ auf (siehe News vom 20. Februar 2020). Es kam zu neuen Verhandlungen am OLG Stuttgart, die jetzt mit einem Vergleich endeten.

Neben diesem Fall läuft noch ein weiteres Verfahren, in dem der Chef-Kameramann die Bavaria Film, den Westdeutschen Rundfunk (WDR) und den Videoverwerter Eurovideo verklagte (siehe zuletzt News vom 1. April 2021).

Der SWR teilte auf epd-Nachfrage mit, Vacano werde das Verfahren gegen den WDR in München nun für erledigt erklären. Die Abfindungssumme schließe „alle Sendungen in allen Programmen der ARD einschließlich 3sat und Arte ein, die in der Vergangenheit erfolgt sind, außerdem Zinsen und einen Betrag für künftige Sendungen“. Ob auch Bavaria und Eurovideo nun einen Vergleich schließen, war laut Medienberichten zunächst nicht zu erfahren.

Aufgrund des Vergleichs hat der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert alle Urheber:innen aufgefordert, „gegenüber ihren Auftraggebern auf Nachvergütung zu pochen, wenn mit ihren Werken unerwartet große Gewinne erzielt werden.“

Pressekontakt: info@urheber.info