Freitag, 18.06.2021
EuGH zu Online-Tauschbörsen
Rechte der Urheber gestärkt
Wer urheberrechtlich geschütztes Material in Peer-to-Peer-Netzwerke wie Online-Tauschbörsen teilt, muss damit rechnen, dass seine Daten an den Rechteinhaber weitergeleitet werden.
Das ergibt sich aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Juni 2021 (RS: C-597/19). Der EuGH hat damit die Rechte von Urhebern gestärkt. Wer anderen Nutzern auf einer solchen Plattform urheberrechtlich geschütztes Material zur Verfügung stellt, muss damit rechnen, dass seine IP-Adresse, sein Name und seine Anschrift an den Rechteinhaber weitergeleitet werden.
Dies sei unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, entschied der EuGH. Der Auskunftsantrag des Rechteinhabers müsse aber „gerechtfertigt, verhältnismäßig und nicht missbräuchlich“ sein, heißt es in der EuGH-Pressemitteilung.
Der EuGH betont in diesem Zusammenhang, das auch Zugänglichmachen eines Dateisegments über diesen Weg sei eine „öffentliche Wiedergabe“ nach EU-Recht sei.
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