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Diskurs

Donnerstag, 19.05.2022

EU-Urheberrechtsrichtlinien

EU-Kommission fordert dringend zur Umsetzung auf

Die EU-Kommission hat die Mitgliedstaaten, die die Urheberrechtsrichtlinien von 2019 noch nicht in nationales Recht umgesetzt haben, dringend zur vollständigen Umsetzung aufgefordert.

Die EU-Kommission hat am 19. Mai 2022 beschlossen, mit „Gründen versehene Stellungnahmen“ an Belgien, Bulgarien, Zypern, Dänemark, Griechenland, Frankreich, Lettland, Polen, Portugal, Slowenien, die Slowakei, Finnland und Schweden zu richten, weil diese Länder bisher die Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) bisher nicht in nationales Recht umgesetzt haben, heißt es in einer Pressemitteilung. Gleiche Schreiben ergingen an Bulgarien, Zypern, Griechenland, Irland, Lettland, Polen, Portugal, Slowenien, die Slowakei und Finnland, weil diese Länder die Richtlinie für bestimmte Online-Übertragungen nicht umgesetzt haben.

Die Richtlinien traten im Juni 2019 in Kraft und musste von den Mitgliedstaaten bis zum 7. Juni 2021 umgesetzt werden. Dies ist in Deutschland erfolgt (siehe News vom 20. Mai 2021). Am 23. Juli 2021 eröffnete die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren, indem sie Aufforderungsschreiben an all jene Mitgliedstaaten verschickte, die bislang keine vollständige Umsetzung der beiden Richtlinien mitgeteilt haben. Daran anschließend hat die Kommission nun mit Gründen versehene Stellungnahmen an die oben genannten Mitgliedstaaten gerichtet.

Die Mitgliedstaaten müssen diese Vorschriften nun unverzüglich erlassen, schreibt die EU-Kommission, „damit die Bürgerinnen und Bürger der EU, die Kreativbranche, die Medien, die Wissenschaft, die Bildungsträger und die Einrichtungen des Kulturerbes in der gesamten EU endlich davon profitieren können.“

Versäumt es ein Mitgliedstaat, eine vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommene Richtlinie fristgerecht in nationales Recht umzusetzen, kann die Kommission gemäß Artikel 260 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) den Gerichtshof der Europäischen Union ersuchen, finanzielle Sanktionen zu verhängen.

Pressekontakt: info@urheber.info