Mittwoch, 10.12.2025
Erstes KI-Grundsatzurteil in Europa
OpenAI legt Berufung ein
OpenAI legt Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München vom 11. November 2025 ein.
OpenAI verletzt mit dem Training und dem Betrieb von ChatGPT geltendes Urheberrecht, hatte das Landgericht München I im Verfahren der GEMA gegen den US-amerikanischen KI-Anbieter OpenAI entschieden (siehe News vom 11. November 2025). Gegen das Urteil hat OpenAI am 8. Dezember 2025 Berufung (Az.: 6 U 3662/25 e) eingelegt. Das berichtet das Onlineportal ai fray.
Die GEMA hatte das Urteil als großen Erfolg gesehen. Das Landgericht München stelle in seinem Urteil unmissverständlich fest, dass OpenAI für das Training und den Betrieb von ChatGPT die Rechte an den eingeklagten Songtexten deutscher Urheber:innen aus dem GEMA-Repertoire hätte erwerben müssen. In den Systemen seien Kopien der Originalwerke enthalten, die auf einfache Prompts der Nutzer:innen ausgegeben würden, so die GEMA.
Laut ai fray vom 9. Dezember 2025 lehnte das LG München es ab, einen Vorschlag beider Parteien zu beschließen, bestimmte Fragen zur Auslegung des EU-Urheberrechts an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verweisen.
Pressekontakt: info@urheber.info