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Diskurs

Dienstag, 30.09.2025

Verhandlung im Prozess gegen OpenAI

"Gute Karten für die GEMA"

Im Rechtsstreit um die Nutzung von Liedtexten durch die ChatGPT-Mutter OpenAI hat der Musikverwertungsgesellschaft GEMA offenbar gute Aussichten.

In ihrer vorläufigen Einschätzung zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht München am 29. September 2025 deutete die Vorsitzende Richterin Elke Schwager in praktisch allen zentralen Punkten an, eher den Argumenten der GEMA zu folgen, berichtet die Nachrichtenagentur dpa über die Verhandlung.

Im Rechtsstreit geht es um neun Liedtexte, unter anderem um „Atemlos“, „Bochum“, „Männer“, „Über den Wolken“ oder „In der Weihnachtsbäckerei“. Unstrittig ist, dass diese Texte zum Training der KI verwendet wurden.

Die GEMA wirft OpenAI allerdings unter anderem vor, die Texte in seinem System memorisiert – also letztlich auf eine gewisse Weise abgespeichert – und damit vervielfältigt zu haben. Zudem werde der Text bei der Wiedergabe der Daten erneut vervielfältigt und damit erneut Rechte verletzt.

OpenAI hatte dagegen unter anderem vorgebracht, dass die Daten nicht memorisiert würden. Das System reflektiere lediglich, was es beim Training gelernt habe. Zudem würden die Texte teilweise auch leicht verändert ausgegeben, berichtet dpa. Laut vorläufiger Einschätzung sehe die Richterin Schwager aber eine Memorisierung und Vervielfältigung.

Auch OpenAIs Argumentation, dass die Verantwortung für die Ausgabe letztlich beim Nutzer liege, verfing laut dpa in der vorläufigen Einschätzung nicht. Das Unternehmen habe hier durch die Auswahl der Trainingsdaten und die Architektur seines Systems eine zentrale Rolle.

Der Versuch, einen Vergleich zu vermitteln, sei gescheitert. Insbesondere die GEMA will mit dem Rechtsstreit grundsätzliche Fragen klären. „Die Verhandlung hat gezeigt, dass auch die Vorgänge in KI-Systemen urheberrechtliche Relevanz haben. Das ist entscheidend für die Vergütung der Kreativen“, erklärte GEMA-Chef-Justiziar Kai Welp. „Das Aufkommen generativer KI-Systeme wirft zahlreiche fundamentale Rechtsfragen auf. Umso mehr ist der heutige Tag eine wichtige Etappe, um rechtliche Unklarheiten zu klären. Denn diese liefern den Anbietern derzeit noch den Vorwand, sich ihren Pflichten zu entziehen.“

Das Verfahren wird am 11. November 2025 fortgesetzt. Dann will das Gericht eine Entscheidung verkünden, teilte das LG München mit. Das müsse nicht zwingend ein Urteil sein. Auch eine Weiterverweisung an den Europäischen Gerichtshof – wie sowohl von Beklagter als auch Kläger angeregt – oder andere Beschlüsse wären möglich, berichtet dpa. Die GEMA zeigte sich nach der Verhandlung zufrieden, wie aus ihrer Pressemitteilung hervorgeht.

Pressekontakt: info@urheber.info