Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Dienstag, 27.06.2023

ARD, ARD Degeto, BVR und Produzentenallianz

Mindesthonorare für Regisseur:innen

ARD, ARD Degeto, die Produzentenallianz und der Bundesverband Regie (BVR) haben sich auf gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) für Regisseur:innen geeinigt.

Die GVR gelten für 90 Minuten-Spielfilm und 60-Minuten-Märchenformate und „sorgen für eine höhere Bezahlung und eine geregelte Beteiligung der Regisseurinnen und Regisseure an der Auswertung ihrer Produktionen“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 26. Juni 2023. Die GVR (Download) beinhalten Regelungen für Mindestvergütungen und die Nachvergütung für Altproduktionen.

Regisseurinnen und Regisseure erhalten ab 2023 ein Mindesthonorar für 90-Minuten-Spielfilme in Höhe von 63.000 Euro und für Märchenfilme in Höhe von 46.000 Euro. Für die Formate „Tatort“ und „Polizeiruf 110" beträgt das Mindesthonorar 65.000 Euro. Weiterhin wird die Nachvergütung geregelt, wenn Produktionen häufiger eingesetzt werden.

Für „Altproduktionen“ wurde eine sogenannte Rückwirkung bis zum Jahr 2008 vereinbart. Filme, die ab 2008 produziert wurden und für die bislang allein Buy-Out-Vergütungen gezahlt worden waren und für die nach den Berechnungskriterien dieser GVR eine Nachvergütung fällig wird, erhalten diese Nachvergütung jetzt ausgezahlt.

ARD, ARD Degeto, die Produzentenallianz und der BVR haben 2016 Verhandlungen über GVR aufgenommen. Im Jahr 2018 initiierte der BVR ein Schlichtungsverfahren. Den Schlichterspruch wendet die ARD bereits seit 2019 einseitig an.

Pressekontakt: info@urheber.info