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Diskurs

Montag, 06.03.2023

Erfolg für ver.di und BFFS

Vergütungsregel für Sky vereinbart

Für Serienproduktionen des Pay-TV- und Streaming-Anbieters Sky hat sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zusammen mit dem Bundesverband Schauspiel (BFFS) auf eine gemeinsame Vergütungsregel (GVR) geeinigt.

Für Serien, die ab Beginn des Jahres 2017 herausgebracht wurden, gelten damit Zusatzvergütungen für die beteiligten Filmschaffenden vor und hinter der Kamera. Diese richten sich nach der Anzahl der Zugriffe (linear und non-linear) auf deutschsprachige Serien in den europäischen Verbreitungsgebieten der Sky-Plattform, heißt es in einer Pressemitteilung.

„Wir können nun auch für die über 80 Filmschaffenden in einer Serienproduktion, die als Filmkünstlerinnen und Filmkünstler am Erfolg ihrer Arbeit zu beteiligen sind, für SKY-Serien Zusatzvergütungen erwarten“ erklärte Matthias von Fintel, Verhandlungsführer für ver.di. Nur mit den beeindruckenden Leistungen von Filmschaffenden entstünden Serien, die ihr Publikum faszinieren und über alle Folgen einer Staffel in den Bann ziehen. „Gut, dass Sky dies künftig auch angemessen vergüten wird. Für Filmschaffende ergibt sich im Erfolgsfall nach dem Einkommen aus der Arbeit ein zusätzlicher Verdienst und auch die nötige Anerkennung.“

Die GVR (Download) gilt außer für Schauspieler:innen auch für weitere urheberrechtlich zu beteiligende Filmschaffende aus den Gewerken Tongestaltung, Masken-, Kostüm- und Szenenbild, Filmmontage, Kamera sowie Regie, die an diesen Sky-Serienproduktionen mitgewirkt haben.

Ausschlaggebend für die Erfolgsvergütung ist die Zählung der Zuschauer:innen, die annähernd die gesamte Serie im Streaming oder im Pay-TV auf Sky geschaut haben. Ab einer bestimmten Zuschauerzahl, tritt die Zusatzvergütung ein und deren Summe erhöht sich dann stufenweise.

Pressekontakt: info@urheber.info