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Diskurs

Donnerstag, 24.03.2022

Bundesregierung zum E-Lending

Meinungsbildung "noch nicht abgeschlossen"

Die Meinungs- und Entscheidungsbildung in der Bundesregierung bezüglich neuer gesetzlichen Maßnahmen für das E-Lending ist „noch nicht abgeschlossen“.

Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 15. März 2022 (BT-Drs. 20/1046) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit. Darin betont die Bundesregierung, dass sie vorhabe, „ergebnisoffen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, in den Dialog mit den betroffenen Akteuren einzutreten und nach sorgfältiger Erwägung aller Argumente zu prüfen, ob beziehungsweise welche gesetzlichen oder außergesetzlichen Maßnahmen zu ergreifen sind, um faire Rahmenbedingungen für das E-Lending zu gewährleisten“.

Die werde dabei auch die Praxis anderer Staaten insbesondere der Europäischen Union (zum Beispiel Frankreich, Niederlande) sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (zum Beispiel Norwegen) in die Analyse einbeziehen. „Allerdings dürften dort praktizierte zentralisierte Modelle, oft unter Einbeziehung der Nationalbibliotheken, nicht ohne weiteres auf die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland zu übertragen sein“, heißt es weiter.

Derzeit belaufen sich die Ausgaben für Bibliothekstantieme einerseits und Lizenzentgelte andererseits auf rund 30 Millionen Euro jährlich, teilt die Bundesregierung weiterhin mit.

Pressekontakt: info@urheber.info