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Diskurs

Mittwoch, 16.04.2025

Journalistengewerkschaften gehen gerichtlich gegen KI-Klauseln vor

Klage gegen Süddeutsche Zeitung

Der DJV und die dju in ver.di gehen gerichtlich gegen die Süddeutsche Zeitung wegen der Verwendung bestimmter KI-Regelungen in Honorarbedingungen für freie Journalist:innen vor.

Am 16. April 2025 haben die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) gemeinsam eine Klage gegen den Verlag der Süddeutschen Zeitung eingereicht. Die Süddeutsche Zeitung fordert von freien Journalist:innen und Journalisten eine vollständige Weiterverwendung ihrer journalistischen Beiträge in KI-Tools, ohne dass diese dazu gehört werden oder auf die weiteren von KI bearbeiteten Ausgaben noch Einfluss haben können.

Die beiden Gewerkschaften beklagen verschiedene Klauseln inakzeptabler oder intransparenter Urheberrechtsbestimmungen sowie überzogene Regelungen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in den Verträgen, deren Abschluss durch sogenannte Autorenrechte-Briefe vom Verlag den Freien zwingend abverlangt werden. Eingereicht wird die Klage beim Landgericht München.

Ziel der eingereichten Klage ist die Klärung, welche korrekten Vertragsgrundklagen für den Journalismus in Zusammenarbeit von Freien und Verlagen bestehen können. „Wegen des Machtgefälles zwischen einer bundesweit erscheinenden Tageszeitung und einzelnen freien Auftragnehmenden können diese Fragen schwerlich individuell nachverhandelt werden“, erklärte Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. „Guter Journalismus braucht faire Regeln.“

„Urheberrechte sind keine Ramschware, die man in Zeiten generativer KI billig einkaufen und endlos verwerten darf“, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster. Er weist darauf hin, dass Verlage faire Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden sollten, die die gesetzlichen Vorgaben für das Urhebervertragsrecht einhalten und das Urheberpersönlichkeitsrecht achten. „Die neuen SZ-Honorarbedingungen gehören definitiv nicht dazu.“

Pressekontakt: info@urheber.info