Dienstag, 31.03.2026
Kampf um "Der kleine Drache Kokosnuss"
Klage der Penguin Random House Verlagsgruppe gegen OpenAI
Die Penguin Random House Verlagsgruppe sieht die Urheberrechte ihres Autors und Illustratoren Ingo Siegner und die exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte ihres Verlags cbj verletzt. Auch soll mehr Transparenz für Leser:innen geschaffen werden.
Laut Pressemitteilung der Verlagsgruppe gibt es „klare Indizien dafür, dass die Werke von Ingo Siegner unrechtmäßig zum Training des KI-Systems genutzt wurden, und nun als sogenannte „Memorisierung“ im Modell vorliegen. Dies ist vergleichbar mit einer Speicherung der urheberrechtlich geschützten Inhalte, die das System auf Nutzeranfragen hin wiedergeben kann. Der beschriebene Output stellt aus Sicht der Penguin Random House Verlagsgruppe auch eine unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung dar.“
Geklagt wird gegen OpenAI Ireland Ltd., Anbieterin des KI-Chatbots ChatGPT. ChatGPT gibt Inhalte aus urheberrechtlich geschützten Werken bereits auf einfache Eingaben hin in erkennbarer Form wieder.
Geschäftsführerin Katharina Uppenbrink: "Wir begrüßen eine Klage gegen eines der KI-Big-Tech-Unternehmen aus dem Buchbereich ausdrücklich, und freuen uns sehr, dass die Klage sowohl Text als auch Illustration umfasst."
Rechtsanwältin Sabine Richly kommentiert: "Das Verfahren ist zunächst ein weiterer wichtiger Fall, in dem es um Memorisierung geht. Neu und ungeklärt ist aber: Haftet OpenAI als Mittäter oder Gehilfe bei gewerbsmäßiger Rechtsverletzung, wenn das System eigeninitiativ vollständige Vermarktungsmodelle anbietet (Cover, Klappentext, Plattform-Anleitung), ohne dass der Nutzer danach gefragt hat? Das Verfahren kann also die Frage der Störerhaftung von generativen KI-Anbietern klären, für die es bislang noch keine Rechtsprechung gibt."
"KI darf nicht auf Kosten derer wachsen, die Inhalte schaffen. Wer urheberrechtlich geschützte Werke nutzt, muss für transparente, faire und lizenzierte Lösungen sorgen." Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins
Zur Pressemitteilung der Penguin Random House Verlagsgruppe
Pressekontakt: info@urheber.info