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Diskurs

Mittwoch, 18.03.2026

Matthias Hornschuh kommentiert das Ausscheiden von Louisa Specht-Riemenschneider

Zum Rückzug der Datenschutzbeauftragten

Auf den gesundheitsbedingten Rückzug der Bundesbeauftragten für Datenschutz Louisa Specht-Riemenschneider sehen wir mit Besorgnis, aber auch mit großem persönlichem Verständnis. 

Datenschutz und die Informationelle Selbstbestimmung sind durch die Digitalisierung und einen ausgeprägten Mangel an Bereitschaft zur beherzten Durchsetzung existierender Regeln unter erheblichen Druck geraten. Vor allem generative Künstliche Intelligenz skaliert nun die existierenden Probleme in einem ungeahnten Ausmaß. 

Frau Specht-Riemenschneider hat sich als eine Kämpferin für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger erwiesen; ihre Kraft und die immer wieder zu erkennende Klarheit in der Kommunikation - auch ihrer Unzufriedenheit - werden wir schmerzlich vermissen, auch wenn wir uns gelegentlich einen Schulterschluss gewünscht hätten. Denn Datenschutz und Urheberrecht sind sich sehr ähnlich. 

Die Grundannahmen der durch das Bundesverfassungsgericht im Ringen um die Volkszählung Ende der 1980er Jahre erlassene Informationellen Selbstbestimmung entsprechen genau denen des Urheberpersönlichkeitsrecht, welches Kern und Basis der meisten und wesentlichen Ansprüche der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen ist: Das, was einem Werk, einer geschützten Leistung oder den personenbezogenen Daten angetan wird, ist geeignet, auf die untrennbar damit verbundene natürliche Person zurückzuwirken und sie zu schädigen. Daher ist sie allein berechtigt zu entscheiden, was mit ihren Daten / geschützten Inhalten geschehen darf. Ein exklusivrechtlicher Verfügungsanspruch, der nicht verhandelbar ist, im Falle des Urheberrechts allerdings handelbar: Gegen eine angemessene Vergütung steht es dem Schutzberechtigten frei, eine Genehmigung einzuräumen. 

Wenn man davon absieht, dass der Großteil urheberrechtlich geschützter Inhalte längst nur noch in Form digitaler Daten verbreitet und rezipiert wird und  sich daher die Fragestellungen einander annähern, ist also auch der legitimatorische Kern beider Rechtsgebiete sehr ähnlich. 

Es ist richtig und wichtig, einen Weg zu beenden, wenn die Kraft nicht mehr ausreicht, ihn weiter zu gehen. Ich wünsche Frau Specht-Riemenschneider schnelle gute Besserung und alles Gute für die Zukunft.

Pressekontakt: info@urheber.info