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Diskurs

Montag, 04.05.2026

EuGH: Weiterleitung von Satelliten-TV im Seniorenheim

Keine GEMA-Lizenzpflicht

Die Weiterleitung von Satelliten-TV in Seniorenheim-Zimmer gilt nicht als öffentliche Wiedergabe und erfordert keine zusätzliche Lizenz.

„Die Weitersendung der mit einer Satellitenantenne empfangenen Fernseh- und Hörfunkprogramme in die Zimmer eines Seniorenwohnheims über ein Kabelnetz stellt keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Unionsrechts dar“, hat der Europäische Gerichtshof am 30. April 2026 (Rechtssache C-127/24) laut seiner Pressemitteilung entschieden.

Geklagt hatte die Musikverwertungsgesellschaft GEMA gegen den Betreiber eines Seniorenwohnheims bis vor den Bundesgerichtshof. Dieser hat den EuGH um Klärung der Tragweite des Begriffs „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne der Urheberrechtsrichtlinie von 2001 ersucht.

Pressekontakt: info@urheber.info