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Diskurs

Montag, 05.09.2022

GEMA-Studie zum Musikstreaming

"Keine angemessene Vergütung" für Musikschaffende

Wer verdient am Streaming und wie viel kommt am Ende bei den Musikschaffenden an? Diese und weitere Fragen untersucht nun erstmals eine von der GEMA beauftragte Studie.

Musikstreaming boomt und dominiert den Musikmarkt. 45 Prozent der Deutschen nutzen mittlerweile Musikstreaming – unter 14- bis 29-Jährigen liegt der Anteil sogar bei 84 Prozent. Zur Untersuchung der Erlössituation am deutschen Musikstreaming-Markt hat die Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA die Beratungs- und Forschungsgruppe Goldmedia mit einer Studie (Download) beauftragt.

Im Rahmen der Studie berechnete Goldmedia die Nettoumsatzverteilung bei einem Standard-Einzelabonnement. Diese Abonnements werden üblicherweise zu einem Preis von 9,99 Euro pro Monat angeboten. Etwa zwei Drittel der Nutzenden streamen über kostenpflichtige Abos.

Das Ergebnis: Rund 30 Prozent der Nettoumsätze bei einem Standard-Einzelabonnement verbleiben bei den Streaming-Diensten. Rund 55 Prozent werden an die Leistungsschutzrechtsseite (Musiklabels und Musiker*innen) ausgeschüttet, 15 Prozent der Nettoumsätze erhält die Urheberrechtsseite (Komponist*innen, Textdichter*innen, Musikverlage).

Besonders auffallend: Mit zusammen 22,4 Prozent Anteil an den Nettoumsätzen erhalten die Musikschaffenden (Urheber*innen und Musiker*innen) deutlich weniger als die Streaming-Dienste oder Labels.

Aus Sicht der GEMA belegt die Studie damit ein gravierendes Ungleichgewicht bei der Einnahmenverteilung: „Vor allem die Musikurheberinnen und -urheber stehen am Anfang der Wertschöpfungskette, aber am Ende der Einnahmenverteilung. Dies entspricht nicht den Prinzipien einer sozialen Marktwirtschaft, die Leistung belohnt und immer einen fairen Ausgleich zwischen allen Marktteilnehmenden anstrebt“, erklärte GEMA-Vorstandsvorsitzender Harald Heker.

Auch die im Rahmen der Studie befragten 4278 GEMA-Mitglieder sehen ein Ungleichgewicht bei der Erlösverteilung. 89 Prozent gaben an, dass sie die Vergütung der Musikschaffenden aus dem Musikstreaming als nicht angemessen sehen.

Pressekontakt: info@urheber.info