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Diskurs

Freitag, 19.11.2021

Presseverleger-Leistungsschutzrecht in Deutschland

Google schließt erste Verträge mit Verlagen

Google hat bekanntgegeben, dass der Suchmaschinenkonzern erste Verträge mit deutschen Verlegern nach dem neuen Leistungsschutzrecht geschlossen habe. Die Lizenzverträge beziehen sich auf „erweiterte Vorschauen“ von Medieninhalten.

Verträge geschlossen hat Google jetzt mit „Spiegel“, „Zeit“, „Handelsblatt“, „Tagesspiegel“, Ströer („T-Online“), „Golem“ und „Netzwelt, heißt es in Unternehmensblogpost. Dazu gehören dann auch Titel wie „WirtschaftsWoche“, „Watson“, „Giga“, „Potsdamer Neueste Nachrichten“ und „Manager Magazin“. Die jetzt geschlossenen Lizenzvereinbarungen basieren auf dem im Juni eingeführten neuen Leistungsschutzrecht, mit dem die neue EU-Urheberrichtlinie für Deutschland umgesetzt wird. Wie hoch die Vergütung ist, wurde nicht mitgeteilt.

„Sehr kurze Auszüge“ (sog. „Snippets“) fallen nicht unter das Leistungsschutz und würden daher auch nicht vergütet, so Google. „Obwohl das Gesetz den Umfang geschützter Inhalte nicht genau definiert, haben wir uns entschieden, Lizenzverträge für ‚Erweiterte Vorschauen von Nachrichten‘ abzuschließen“, erklärte Philipp Justus, Vice President Google Central Europe, in dem Blogpost.

Justus weist darauf hin, dass die Suchmaschine „bei der überwiegenden Mehrheit von Suchanfragen mit Nachrichtenbezug“ keine Anzeigen schalte und Google News komplett anzeigenfrei ist. „Darüber hinaus haben Verlage immer die Möglichkeit, zu entscheiden, ob ihre Inhalte in der Suche angezeigt werden oder nicht sowie darüber, in welchem Umfang ihre Inhalte in einer Vorschau verwendet werden dürfen“, so Justus.

Google kündigte an, die Gespräche mit allen deutschen Verlagen und ihren Verwertungsgesellschaften fortzusetzen. „In Kürze werden wir darüber informieren, wie auch andere berechtigte Verlage Zahlungen nach dem neuen Leistungsschutzrecht erhalten können“, teilte Justus mit. die Verwertungsgesellschaft Corint Media hatte kürzlich 420 Millionen Euro allein für das Jahr 2022 an Lizenzgebühren von dem Suchmaschinenkonzern verlangt (siehe News vom 15. Oktober 2021).

Einen Tag vor der deutschen Vereinbarung hatte Google und die französische Nachrichtenagentur Agence France-Presse (AFP) eine Vereinbarung über die Vergütung der von dem Suchmaschinenbetreiber genutzten Inhalte geschlossen (siehe News vom 18. November 2021).

Pressekontakt: info@urheber.info