Montag, 29.03.2021
Bundesrat schlägt Einführung der E-Leihe vor
Gesetzentwurf passiert Länderparlament
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie hat am 26. März 2021 den Bundesrat passiert.
Das Länderparlament hatte sich wenige Stunden nach der ersten Lesung im Bundestag (siehe News vom 26. März 2021) als Tagesordnungspunkt 29 mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat insbesondere, dass das „Kernanliegen der Länder“, nämlich die Entfristung der Schrankenregelungen für Bildung und Wissenschaft „jedenfalls hinsichtlich der aufgrund der DSM-Richtlinie verpflichtend umzusetzenden Ausnahmen und Beschränkungen, aufgegriffen wurde“.
Als eigene im Rahmen des Gesetzentwurfes umzusetzende Initiative schlägt er eine neue Schrankenregelung zur E-Leihe, nämlich einen § 42b Urheberrechtsgesetz (UrhG) „digitale Leihe“, vor.
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