Dienstag, 10.03.2026
LG München verhandelt erstes Verfahren im Bereich Musik-KI
GEMA klagt gegen Suno
Vor dem Landgericht München wurde am 9. März 2026 das Verfahren der GEMA gegen die Musik-KI-Anbieter Suno wegen KI-generierter Audioinhalte verhandelt.
Es ging um die Frage, ob Suno geschützte Aufnahmen weltbekannter Songs aus dem Repertoire der GEMA in ihrem KI-Tool zu Trainingszwecken verwendet, gespeichert, wiedergegeben und dabei das Urheberrecht verletzt hat.
Es ist das erste Verfahren in Europa, das die Nutzung von Audioinhalten durch KI-Unternehmen zum Gegenstand hat, heißt es in der GEMA-Pressemitteilung. Am 11. November 2025 hatte die GEMA bereits eine Klage gegen das US-amerikanische Unternehmen OpenAI wegen der Nutzung von Songtexten vor dem LG München gewonnen (siehe News vom 11. November 2025). Die GEMA hatte am 21. Januar 2025 Klage gegen Suno eingereicht, nachdem diese auf die Aufforderung zur Lizenzierung nicht reagiert hatte.
Das Musiktool ermöglicht es, durch einfache Prompts abspielbare Audioinhalte zu erzeugen, die den Originalsongs wie „Forever Young“, „Atemlos“, „Mambo No. 5", „Rasputin”, „Big in Japan” sowie „Daddy Cool“ zum Verwechseln ähnlich sind, teilt die GEMA mit. Die GEMA macht dabei Rechte wegen der unvergüteten Verwendung der Originalsongs zum Training der Systeme geltend. Sie konnte aber auch nachweisen, dass die Songs in den Systemen gespeichert und beim Prompten wiedergegeben werden.
„Wie alle anderen müssen auch Anbieter von generativer KI das Urheberrecht respektieren und die Urheberinnen und Urheber für ihre schöpferische Tätigkeit entlohnen“, sagte Tobias Holzmüller, CEO der GEMA. „Eine angemessene Vergütung sowie Transparenz und Respekt gegenüber Urheberinnen und Urhebern sind auch im KI-Zeitalter unverzichtbar.“
Die mündliche Verhandlung ging ohne Entscheidung zu Ende. Ein Termin zur Verkündung wurde für den 12. Juni 2026 bestimmt.
Pressekontakt: info@urheber.info