Dienstag, 15.10.2024
Vergütungsregel für ARD und Deutschlandradio
Faire Vergütung für Hörspiel-Autor:innen
Eine Gemeinsame Vergütungsregel für Hörspielmanuskripte für Hörspiel-Autor:innen bei ARD und Deutschlandradio haben Sender, Verlage und Kreative vereinbart..
In Zeiten von zunehmend digitaler Nutzung etwa in der ARD Audiothek, die Audio-Inhalte wie Hörspiele jederzeit zugänglich macht, wurde „eine faire Vergütung der Arbeit von Autorinnen, Autoren und Verlagen immer schwieriger“, heißt es in einer Pressemitteilung der ARD vom 14. Oktober 2014.
Mit dem Verband der Deutschen Bühnen- und Medienverlage (VDB) und dem Verband der Theaterautorinnen und Autoren (VTheA) haben sich ARD und Deutschlandradio jetzt auf eine Gemeinsame Vergütungsregel für Hörspielmanuskripte (GVR Hörspiel) verständigt.
Die Neuausrichtung des Hörspiels im Rahmen der aktuellen ARD-Reform ermögliche „eine deutlich höhere Erstvergütung“, die erstmalig für alle ARD-Anstalten gleich hoch ist, die auch serielle Formate mitdenkt und die ein ganzes Paket unterschiedlich zusammenstellbarer Nutzungen abdeckt. Nach ihrer Unterzeichnung tritt die Gemeinsame Vergütungsregel rückwirkend zum 1. September 2024 in Kraft.
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