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Diskurs

Montag, 11.04.2022

Meta: Presseleistungsschutzrecht nicht anwendbar

Facebook will gar nicht zahlen

Das Unternehmen Meta lehnt bereits die Anwendung des Presseleistungsschutzrechtes auf das weltweit größte soziale Netzwerk Facebook ab.

Das Recht sei auf seine Dienste nicht anwendbar, da nach eigener Ansicht „von den Nutzern eingestellte Inhalte entweder vom Schutz ausgenommen sind oder durch die von den jeweiligen Rechteinhabern erteilten Genehmigungen abgedeckt sind“, erklärte Meta gegenüber Corint Media.

Die Verwertungsgesellschaft hatte von Facebook Ireland für die Nutzung des Presseleistungsschutzrechts eine Lizenzgebühr in Höhe von 190 Millionen Euro für das Jahr 2022 gefordert (siehe News vom 3. Dezember 2021). Meta hatte diese Forderung umgehend zurückgewiesen (siehe News vom 23. Dezember 2021).

Corint Media zeigt sich überrascht. Zum einen seien alle Argumente im Gesetzgebungsverfahren angesprochen worden. Zum anderen habe Meta nach langwierigen Auseinandersetzungen in Frankreich bereits Zahlungen für die Nutzung von Presseinhalten geleistet. Das Unternehmen einigte sich im Oktober 2021 mit der Verlegerorganisation Alliance de la Presse auf Zahlungen an Presseverleger ausdrücklich für die Rechtenutzungen in seinem Dienst Facebook (siehe News vom 25. Oktober 2021).

„Die klare Rechtslage wird schlicht ignoriert“, erklärten Markus Runde und Christoph Schwennicke, Geschäftsführer von Corint Media. „Die Absicht ist recht eindeutig, überfällige Zahlungen an die Presseverleger zu vermeiden. Es ist aber weder für die Verleger als Rechteinhaber noch für den gewaltenteiligen Staat hinnehmbar, dass sich Facebook seit fast einem Jahr der geltenden Rechtsordnung entzieht.“

Pressekontakt: info@urheber.info