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Diskurs

Mittwoch, 25.05.2022

Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

Evaluierungsbericht veröffentlicht

Die Bundesregierung hat ihren Bericht zur Evaluierung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes (UrhWissG) von 2017 veröffentlicht.

Das berichtet der Dienst „heute im Bundestag“ (hib). Das Bundeskabinett hatte den Bericht am 4. Mai 2022 beschlossen (siehe News vom 5. Mai 2022). Den Evaluierungsbericht gibt es als Bundestagsdrucksache im Download.

„Hinweise auf gravierende Anwendungsprobleme, die aus fachlicher Sicht unmittelbares Gegensteuern erfordern würden, haben sich nicht ergeben“, schreibt die Bundesregierung in ihrem gesetzlich vorgesehenen Evaluierungsbericht.

„Dass sich die Akteure auch im Zuge der Evaluierung wieder jeweils entweder für eine Ausweitung der gesetzlichen Nutzungsbefugnisse und der Vergütungsfreiheit oder aber für eine Einschränkung und eine Anhebung der Vergütung aussprechen, überrascht nicht. Es könnte vielmehr ein Indiz dafür sein, dass der vom Gesetzgeber bestimmte Interessenausgleich insgesamt grundsätzlich gelungen ist“, heißt es weiter. Korrekturen und Nachjustierungen in Einzelfragen schließe dieser Befund nicht aus.

Die mit dem 2017 beschlossenen und 2018 in Kraft getretenen Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz erstmals im Urheberrechtsgesetz gebündelten Vorschriften (Paragrafen 60a bis 60h) regeln die Nutzungserlaubnis (Schranken) für urheberrechtlich geschützte Werke.

Nach den damaligen Neuregelungen des UrhWissG können Lehrer und Forscher 15 Prozent eines geschützten Werks kopieren oder in elektronische Semesterapparate einstellen. Für die eigene wissenschaftliche Forschung dürfen sie bis zu 75 Prozent eines Werks verwenden.

Pressekontakt: info@urheber.info