Montag, 07.06.2021
Umsetzung des umstrittenen Artikels 17
EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien
Die Europäische Kommission hat ihre Leitlinien zur Umsetzung des umstrittenen Artikels 17 (früher: Artikel 13) der EU-Urheberrechtsrichtlinie am 4. Juni 2021 veröffentlicht.
Die „Guidance on Article 17 of Directive 2019/790 on Copyright in the Digital Single Market“ (Download) wurden damit sehr spät, nämlich drei Tage vor dem 7. Juni 2021, dem Datum der Zweijahresfrist, in der die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden sollte, veröffentlicht.
Dabei sollen die Leitlinien, wie die EU-Kommission schreibt, die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in nationale Gesetzgebung unterstützen. Auch sollen die Leitlinien beim Prozess der Republik Polen vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Artikel 17 eingesetzt werden. Die Leitlinien greifen gleichermaßen den Stakeholder-Dialog zu Artikel 17 (siehe zuletzt News vom 30. Juli 2020) auf.
Wer sich von den Leitlinien der EU-Kommission eine klare Aussage zum Einsatz von Upload-Filtern bzw. dem Verbot diese einzusetzen versprochen hatte, wird enttäuscht. Der Begriff Upload-Filter wird in dem 26-seitigen Papier sorgsam umschifft.
Pressekontakt: info@urheber.info