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Diskurs

Freitag, 04.06.2021

Im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Urheberrechtsreform tritt am 7. Juni in Kraft

Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinien ist am 4. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Damit kann das Gesetz am 7. Juni 2021 innerhalb der Zweijahresfrist, in der die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden sollte, in Kraft. Das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG), also die Umsetzung des umstrittenen Artikels 17 der EU-Richtlinie (früher: Artikel 13), tritt dann am 1. August 2021 in Kraft.

Der Bundestag hatte das „Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ am 20. Mai 2021 verabschiedet (siehe News vom 20. Mai 2021). Der Bundesrat billigte es am 28. Mai 2021 (siehe News vom 28. Mai 2021).

Pressekontakt: info@urheber.info