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Diskurs

Freitag, 12.05.2023

Gesetz zur Künstlichen Intelligenz

EU-Abgeordnete einigen sich auf Entwurf

Die Abgeordnete des Europäischen Parlaments stimmten dafür, den Artificial Intelligence Act (AI Act) an die nächste Verfahrensstufe weiterzuleiten.

Dafür tagte am 11. Mai 2023 der federführende Binnenmarkt- und Innenausschusses (IMCO) gemeinsam mit dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten (LIBE). 84 Mitglieder der Ausschüsse haben sich für den neuen Verhandlungsrahmen ausgesprochen, sieben stimmten dagegen und zwölf enthielten sich.

Mit dem KI-Gesetz (AI Act) will die EU die Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) umfassend regulieren. Die Parlamentarier wollen die weltweit erste umfangreiche Regulierung der KI erreichen.

Nach der Abstimmung werden im nächsten Schritt Einzelheiten des Gesetzentwurfs zusammen mit den Mitgliedstaaten ausgearbeitet. Bevor die Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Form des Gesetzes beginnen können, muss dieser Entwurf des Verhandlungsmandats vom gesamten Parlament gebilligt werden. Die Abstimmung wird für die Sitzung vom 12. bis 15. Juni 2023 erwartet.

Die Vorschläge sehen vor, dass KI-Systeme nach ihrem Risikoniveau eingestuft werden, von minimal über begrenzt und hoch bis inakzeptabel. Systeme mit hohem Risiko – wie ChatGPD – würden zwar nicht verboten. Bei ihrem Einsatz wäre jedoch ein hohes Maß an Transparenz vorgeschrieben. Bei generativer KI müsste offengelegt werden, ob urheberrechtlich geschütztes Material bei der Entwicklung verwendet wurde.

Die Abgeordneten wollen das Recht der Bürger stärken, Beschwerden über KI-Systeme einzureichen und Erklärungen zu Entscheidungen zu erhalten, die auf KI-Systemen mit hohem Risiko basieren und ihre Rechte erheblich beeinträchtigen.

Pressekontakt: info@urheber.info