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Diskurs

Freitag, 01.07.2022

Verfahren vor dem Bundeskartellamt

Corint Media zur Verhandlung gegen Google beigeladen

Das Bundeskartellamt lädt Corint Media im Verfahren gegen den US-Konzern Google und dessen Muttergesellschaft Alphabet bei.

Mit offiziellem Beschluss vom 29. Juni 2022 ist Corint Media als bislang einzige Partei dem Kartellverwaltungsverfahren gegen Google und deren Mutterkonzern Alphabet beigeladen worden, teilt die Verwertungsgesellschaft mit. „Die Interessen von Corint Media sind durch das Verfahren erheblich berührt“, so das Bundeskartellamt in dem sechsseitigen Beschluss.

Auf die Beschwerde von Corint Media vom Februar 2021 hatte das Bundeskartellamt bereits im Juni 2021 ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Google und Alphabet eingeleitet. Corint Media hatte in der Beschwerde unter anderem vorgetragen, Google nutze seine marktbeherrschende Stellung, um das Presseleistungsschutzrecht leerlaufen zu lassen. Alle Google News Showcase-Verträge wie auch die sogenannten ENP-Verträge seien in der Sache nur strategische Google-Werkzeuge gegen die Durchsetzung des Presseleistungsschutzrechts.

Christoph Schwennicke und Markus Runde, Geschäftsführer von Corint Media, begrüßten die Entscheidung. Sie hoffen, dass so der Rechtsweg für die Nutzung des Presseleistungsschutzrechtes offen bleibt und „nicht Google den dysfunktionalen intransparenten Markt weiter gestaltet“. Google-Sprecher Kay Oberbeck sagt laut Meedia, die Beiladung ist „ein prozessual üblicher Vorgang und hat mit der inhaltlichen Bewertung der Beschwerde nichts zu tun“.

Pressekontakt: info@urheber.info