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Diskurs

Mittwoch, 03.02.2021

Keine Änderungen im Entwurf

Bundesregierung hat Kabinettsentwurf beschlossen

Die Bundesregierung hat den Kabinettsentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinien am 3. Februar 2021 beschlossen.

Ursprünglich sollte der Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ eine Woche vorher, am 27. Januar 2021, auf den Weg gebracht werden. Doch dieses Vorhaben wurde überraschend auf Veranlassung der CDU gekippt (siehe News vom 27. Januar 2021).

„Mit der Umsetzung der größten europäischen Urheberrechtsreform der letzten zwanzig Jahre in deutsches Recht machen wir das Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. „Unser Entwurf sieht einen fairen Interessenausgleich vor, von dem Kreative, Rechteverwerter und Nutzer gleichermaßen profitieren werden.“

Der Gesetzentwurf der Regierung (Download) unterscheidet sich nicht vor dem Entwurf (Stand. 24. Januar 2021), über den ursprünglich am 27. Januar 2021 abgestimmt werden sollte (siehe News vom 26. Januar 2021). Neben dem Gesetzentwurf wurden auch FAQ (Download) veröffentlicht. Der Entwurf setzt die DSM-Richtlinie (EU) 2019/790 und die Online-SatCab-Richtlinie (EU) 2019/789 in deutsches Recht um. Der Regierungsentwurf regelt unter anderem:

  • die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen (Artikel 17 der DSM-RL – ehemals Artikel 13),
  • gesetzliche Erlaubnisse für das Text und Data Mining und den grenzüberschreitenden Unterricht,
  • die kollektive Lizenzvergabe mit erweiterter Wirkung,
  • Anpassungen im Urhebervertragsrecht,
  • das Presseverleger-Leistungsschutzrecht,
  • die Verlegerbeteiligung,
  • Reproduktionen von gemeinfreien visuellen Werken,
  • Verbesserungen beim grenzüberschreitenden Zugang der europäischen Zivilgesellschaft zu Rundfunkinhalten (Umsetzung der Online-SatCab-RL),
  • zahlreiche weitere Änderungen im Urheberrechts- (UrhG) und Verwertungsgesellschaften-Gesetz (VGG), z.B. eine neue gesetzliche Erlaubnis für Karikaturen, Parodien und Pastiches.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten. Die Richtlinien sind bis zum 7. Juni 2021 in deutsches Recht umzusetzen.

Pressekontakt: info@urheber.info