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Diskurs

Freitag, 09.04.2021

Gesetz zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie

Bundesrat hält Gesetzentwurf für "verbesserungswürdig"

Der Bundesrat hält den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie für „verbesserungswürdig“.

Darüber informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (BT-Drs. 19/28171) über die Stellungnahme des Bundesrates und ihre Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (BT-Drs. 19/27426).

In der Stellungnahme zum Gesetzentwurf allgemein heißt es unter anderem, der Bundesrat begrüße das Ansinnen der Bundesregierung, einen ausgewogenen Gesetzentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes vorzulegen.

Gleichzeitig sei der Bundesrat der Auffassung, dass der Gesetzentwurf mit Blick auf die Belange der Medien- und Kreativunternehmen an einigen Stellen noch verbesserungswürdig ist. Unter anderem bittet er die Bundesregierung darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren umfassend zu prüfen, ob durch den Gesetzentwurf insgesamt bestehende Erlös- und Geschäftsmodelle von Urhebern und anderen Rechteinhabern in allen betroffenen Branchen unverhältnismäßig beeinträchtigt werden.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung laut dem Dienst „heute im bundestag“ unter anderem, sie habe die in der Stellungnahme eingangs geforderte umfassende Interessenabwägung durchgeführt und hierbei die Interessen aller Beteiligten in den Blick genommen, und zwar der Kreativen, der Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft, der Plattformen und der Nutzerinnen und Nutzer.

Pressekontakt: info@urheber.info