Freitag, 31.01.2025
DJV fordert für KI-Modellbetreiber
Ausgewogene Transparenzpflichten
Der Deutsche Journalisten-Verband hat das AI Office der EU-Kommission aufgefordert, bei der Umsetzung der Transparenzpflichten aus dem AI Act für KI-Modellbetreiber die berechtigten Interessen der Urheber:innen zu wahren.
Die EU-Kommission dürfe sich „nicht von der Big-Tech-Industrie beeinflussen“ lassen, heißt es in einer DJV-Pressemitteilung vom 31. Januar 2025. Hintergrund ist der Entwurf eines Templates zur Umsetzung der Transparenzpflichten aus dem AI Act für KI-Modellbetreiber.
Der Entwurf sehe keine werkspezifische Nachweispflicht vor. „Der aktuelle Entwurf des KI-Templates bringt den Urhebern keinen Mehrwert“, kritisiert die DJV-Justiziarin Hanna Möllers. „Keine der vorgesehenen Angaben hilft den Autoren vor Gericht. Das widerspricht dem Sinn und Zweck der KI- Verordnung, die ausdrücklich festlegt, dass die Offenlegungspflicht Rechteinhabern die Durchsetzung ihrer Rechte erleichtern soll.“
Die Veröffentlichung werksspezifischer Informationen verletze keine Geschäftsgeheimnisse, wie die Big-Tech-Industrie behaupte, erklärte die DJV-Justiziarin. „Ebenso wenig schadet es den Lebensmittelherstellern, wenn sie Zutatenlisten offenlegen müssen. Nur das Rezept, nicht die Zutaten, kann ein Geschäftsgeheimnis sein“, so Möllers.
Die Transparenzpflichten des AI Acts seien für die Kreativbranche essenziell. „Will ein Urheber gegen die unautorisierte und unbezahlte Nutzung seines Werks für KI-Training klagen, muss er beweisen, dass sein Werk tatsächlich verwendet wurde“, erläuterte Möllers. Ohne Offenlegung des konkreten Trainingsmaterials sei das schwierig bis unmöglich.
Am 31. Januar 2025 endet die Stellungnahmefrist des AI Office zum Entwurf des Templates, an der sich nur ausgewählte Interessengruppen beteiligen dürfen. Die finale Version soll Ende Februar erscheinen.
Pressekontakt: info@urheber.info