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Diskurs

Dienstag, 25.10.2022

Bild TV durfte "Berliner Runde" nicht übernehmen

Auch ZDF erfolgreich gegen Bild TV vor Gericht

Die unerlaubte Übernahme von Fernsehbildern der „Berliner Runde“ des ZDF am Abend der Bundestagswahl 2021 durch Bild TV war urheberrechtswidrig.

Das entschied das Oberlandesgericht Köln am 21. Oktober 2022 (Az.: 6 U 61/22) und bestätigt damit eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Köln im einstweiligen Verfügungsverfahren. Das gab das OLG Köln in einer Pressemitteilung bekannt.

In dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob der Springer-Sender die Live-Übertragung der Talkshow im eigenen Programm weitersenden durfte, oder ob er dadurch gegen geltendes Urheberrecht verstoßen hat. Die ARD hatte bereits vor dem Kammergericht Berlin erfolgreich ein paralleles Verfahren geführt (siehe News vom 21. September 2022).

Das OLG Köln urteilte, „die Eingriffe seien ... rechtswidrig, namentlich führten die Schrankenregelung der Berichterstattung über Tagesereignisse (§ 50 UrhG) und das Zitatrecht (§ 51 UrhG) zu keinem anderen Ergebnis“. Das ergebe sich schon aus dem Umfang von 13-minütigen Weitersendung, da dies weder vom Zitatzweck gedeckt werde, noch eine verhältnismäßige Berichterstattung sei.

Pressekontakt: info@urheber.info