Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Dienstag, 18.04.2023

Stellungnahme des Netzwerks Autorenrechte

Forderungen zur Künstlichen Intelligenz

Das Netzwerk Autorenrechte hat eine Stellungnahme „Kreative Intelligenz ./. Künstliche Intelligenz“ veröffentlicht.

In dem Papier vom 17. April 2023 fordern die Autor:innen und Übersetzer:innen des deutschsprachigen Buchsektors einen „ethischen und rechtlich wirksamen Umgang mit sogenannter Künstlicher Intelligenz“.

„Seit Jahren wird die professionelle Leistung von Schreibenden und Übersetzenden unvergütet und ohne Zustimmung verwertet, um konkurrierende Softwareprodukte der sogenannten künstlichen „Intelligenz“ zu entwickeln“, heißt es in dem Text. Gefordert wird in zehn Punkten ein „regulierter, vergütungspflichtiger und transparenter Umgang mit Datensätzen“ sowie Transparenzpflicht beim Umgang mit KI-Anwendungen und KI-Produkten. Wichtigste Forderungen sind

  • Text-und-Data-Mining-Ausnahme reformieren
  • Zustimmungspflicht statt Nutzungsvorbehalt und
  • Transparenzpflicht und Verantwortungszuweisung.

Zum Netzwerk Autorenrechte gehören die Organisationen 42erAutoren, Autorinnen und Autoren der Schweiz (A*dS), Autorinnenvereinigung BVjA – Bundesverband junger Autoren und Autorinnen, Bundeskongress Kinderbuch DELIA HOMER, IG Autorinnen Autoren (Österreich), Mörderische Schwestern, PAN (Phantastik-Autoren-Netzwerk), PEN Zentrum Deutschland, PEN-Zentrum deutschsprachiger Autoren im Ausland (Exil-PEN), Selfpublisher-Verband, DAS SYNDIKAT, Verband deutschsprachiger Übersetzerinnen und Übersetzer (VdÜ) und Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS in ver.di).

Pressekontakt: info@urheber.info