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Diskurs

Mittwoch, 21.09.2022

Bild TV durfte ARD-Wahlhochrechnung nicht übernehmen

ARD-Erfolg gegen Bild TV vor Gericht

Die unerlaubte Übernahme der Ausstrahlung einer ARD-Wahlsendung am Abend der Bundestagswahl durch Bild TV war urheberrechtswidrig.

Das entschied das Kammergericht Berlin am 20. September 2022 (Az.: 24 U 9/22) und bestätigt damit eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Berlin im einstweiligen Verfügungsverfahren, berichten die Deutsche Presseagentur (dpa) und die Süddeutsche Zeitung.

Das Kammergericht erkannte nicht nur – wie die Vorinstanz – Unterlassungsansprüche für die Übernahme des Live-Ausschnitts an, in dem die ARD-Prognose und die erste Hochrechnung zur Bundestagswahl enthalten war, sondern darüber hinaus auch für ein Interview mit CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak. Allerdings, so die Richter, sei die Interviewübernahme nicht wettbewerbswidrig gewesen, wie die ARD bemängelt hatte. Gegen die Entscheidung im Eilverfahren sei kein Rechtsmittel gegeben.

Ein „Bild“-Sprecher teilte auf Anfrage mit: „Wir freuen uns, dass das Kammergericht Berlin in seinem Urteil bestätigt hat, dass die Übernahme eines ARD-Interviews mit dem damaligen Generalsekretär der CDU von Bild TV in der Wahlnacht kein wettbewerbswidriges Verhalten darstellt.“ Nicht nachvollziehen könne man dagegen die Auffassung, dass die Übernahme des ganzen Interviews unverhältnismäßig sei. Man prüfe die Einlegung von Rechtsmitteln.

Bereits im vergangenen November war das ZDF mit einer Klage gegen Bild TV beim Landgericht Köln erfolgreich gewesen: Bild TV hatte ebenfalls am Wahlabend Teile der im ZDF gesendeten Berliner Runde live im eigenen Programm übertragen.

Pressekontakt: info@urheber.info