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Diskurs

Mittwoch, 13.05.2026

EuGH-Urteil zu Meta-Prozess in Italien

Abgaben von Online-Plattformen rechtmäßig

Die EU-Mitgliedstaaten dürfen Verlagen einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die Nutzung journalistischer Inhalte durch Online-Plattformen einräumen, entschied der Europäischer Gerichtshof.

Meta hatte vor dem Verwaltungsgericht in Rom gegen eine Entscheidung der italienischen Medienaufsicht AGCOM geklagt. Diese hatte Kriterien für die Vergütung von Verlagen bei der Online-Nutzung ihrer Inhalte festgelegt. Das römische Gericht wandte sich zur Vorabentscheidung an den EuGH.
Die EU-Mitgliedstaaten können vorsehen, dass Presseverlage einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben, wenn sie Anbietern von Online-Diensten die Erlaubnis erteilen, ihre Veröffentlichungen zu nutzen, entschied der EuGH in Luxemburg am 12. Mai 2026 (Rechtssache C-797/23), teilte er in einer Pressemitteilung mit.
Der EuGH stellte fest, dass ein Anspruch auf eine angemessene Vergütung für Verlage mit dem Unionsrecht vereinbar ist, sofern diese Vergütung die wirtschaftliche Gegenleistung für die Erlaubnis zur Online-Nutzung ihrer Veröffentlichungen darstellt. Die Verlage müssen darüber hinaus die Möglichkeit haben, diese Erlaubnis zu verweigern oder sie unentgeltlich zu erteilen. Außerdem darf von Anbietern, die diese Veröffentlichungen nicht nutzen, keine Zahlung verlangt werden.

Pressekontakt: info@urheber.info