Donnerstag, 13.03.2025
Französische Autoren und Verlage wehren sich gegen KI-Datenklau
Meta in Frankreich vor Gericht
Mehrere französische Autoren- und Verlegerverbände haben Klage gegen Meta eingereicht, weil das US-Unternehmen massenhaft urheberrechtlich geschützte Werke genutzt haben soll, um seine KI-Modelle zu trainieren.
Das meldet das Online-Nachrichtenportal France24 am 13. März 2025. Die Kläger – das Syndicat national de l’édition (SNE), die Société des gens de lettres (SGDL) und das Syndicat national des auteurs et des compositeurs (SNAC) – werfen Meta vor, illegal ihre Werke genutzt zu haben.
Die KI-Modelle des Unternehmens sollen mit Texten aus rund 200.000 Büchern gefüttert worden sein – darunter zahlreiche französische Werke. Im Mittelpunkt dabei steht die Datenbank Books3, die Meta bis 2023 genutzt haben soll. „Wir haben viele Werke unserer Mitglieder in den Datensätzen gefunden, die Meta verwendet“, erklärte Vincent Montagne, Präsident des SNE.
Meta beruft sich auf das Prinzip des „Fair Use“, ein in den USA geltender Rechtsgrundsatz, der unter bestimmten Bedingungen eine Nutzung geschützter Werke ohne Zustimmung erlaubt. Ob diese Rechtsauffassung auch auf Frankreich angewendet werden darf, ist ungeklärt.
Für die französischen Autoren geht es um mehr als nur Tantiemen. KI-Systeme können innerhalb weniger Stunden komplette Bücher generieren – eine Bedrohung für Schriftsteller, die oft monatelang an ihren Werken arbeiten.
„KI-Unternehmen müssen rechtliche Rahmenbedingungen einhalten und gegebenenfalls Kompensationen für die Nutzung von Werken anbieten“, fordert Christophe Hardy, Präsident der SGDL. François Peyrony, Vorsitzender des SNAC, schlägt in die gleiche Kerbe: „Wir müssen die Autoren schützen. Ihre Werke sind kein Freiwild für KI-Systeme.“
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