Donnerstag, 26.09.2019
Frankreich: Google streicht Snippets statt zu zahlen
Update | Als Reaktion auf die ein Gesetz zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage in Frankreich wird der Suchmaschinenkonzern Google keine Snippets – kleine Vorschauen auf Nachrichten – mehr in der Suche anzeigen.
Google hat den Hoffnungen der europäischen Presseverlage auf neue Erlöse durch die EU-Urheberrechtsreform einen ersten Dämpfer verpasst. In Frankreich als erstem Land mit den neuen Regeln will der Internet-Konzern keine Snippets mehr anzeigen und kein Geld für die Darstellung von Links mit Überschriften in der Websuche zahlen, berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa).
Die Zeitungsverlage hatten auf Zahlungen von Google gehofft, nachdem in Artikel 15 der Urheberrechtsreform das Leistungsschutzrecht festgeschrieben wurde. Allerdings hat Google auch in Deutschland die Milliardenforderungen von Verlegern zurückgewiesen. Das geltende Verleger-Leistungsschutzrechts wurde vom EuGH als rechtlich „nicht anwendbar“ bewertet (siehe News vom 12. September 2019).
Wenn das französische Gesetz zur Umsetzung der Urheberrechtsreform in nationales Recht im Oktober in Kraft trete, werde Google keine Snippets mehr mit Textauszug und Bild erzeugen, reagierte Google laut dpa. Bleiben werde die Überschrift, die gleichzeitig auch der Link zur Website des Anbieters sei. Die Verlage bekommen aber die Möglichkeit, von sich aus festlegen zu können, ob sie auch Fotos und Textauszüge in der Websuche angezeigt haben wollen. „Wir verkaufen Anzeigen und keine Suchergebnisse – und jede Anzeige bei Google ist klar gekennzeichnet“, betonte der zuständige Google-Manager Richard Gingras nach dem dpa-Bericht. „Deshalb zahlen wir nicht an Verleger, wenn Leute auf deren Links in Suchergebnissen klicken.“
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat sich solidarisch mit seinem französischem Schwesterverband „Alliance de la presse“ erklärt und teilt dessen Kritik an den Absichten von Google, das europäische Publishers’ Right faktisch umgehen zu wollen. Die Europäische Kommission hat derweil betont, die Urheberrechtsrichtlinie sei trotzdem weiterhin intakt: „Die Richtlinie ist nicht in Gefahr. Im Gegenteil, sie macht die EU-Urheberrechtsvorschriften fit für die heutige digitale Welt und wird es für Urheber und Rechteinhaber, Presseverleger und Journalisten wesentlich einfacher machen, für die Online-Nutzung ihrer Inhalte eine Vergütung zu erhalten,“ teilte eine Sprecherin der Kommission gegenüber EURACTIV mit.
Pressekontakt: info@urheber.info