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Diskurs

Dienstag, 07.07.2026

Report on the review of the 2019 EU rules on copyright and related rights in the digital single market

432 Reaktionen!

Ziel der Konsultation der Europäischen Kommission war es, die Informationen zu sammeln, die für die Überprüfung der „Richtlinie von 2019 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ erforderlich sind.

Und außerdem Rückmeldungen zu den Herausforderungen einzuholen, die insbesondere mit der Ausübung des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte im Zusammenhang mit technologischen Entwicklungen verbunden sind, sowie zu möglichen Lösungsansätzen.

Sowohl die Initiative Urheberrecht, also auch 431 andere Organisationen sind dem Aufruf nachgekommen und haben sich in Statements geäußert.

Hier geht es zum eingereichten Feedback der Initiative Urheberrecht auf Englisch (unten auch als pdf verfügbar).  

Und hier das Statement auf Deutsch (das PDF der IU liegt nur auf Englisch vor):

Der Dachverband „Initiative Urheberrecht“ vertritt die Interessen von Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen in Deutschland. Er vereint 44 Mitgliedsorganisationen, die mehr als 140.000 Urheber:innen und ausübende Künstler:innen aus dem gesamten Spektrum der kreativen Berufe, darunter – was für diese Stellungnahme von zentraler Bedeutung ist – Illustrator:innen, Fotograf:innen, Übersetzer:innen, Journalist:innen, Komponist:innen und ausübende Künstler:innen. Wir begrüßen die Gelegenheit, einen Beitrag zu dieser Aufforderung zur Stellungnahme zu leisten, die unseres Wissens sowohl der Überprüfung der CDSM-Richtlinie gemäß Artikel 30 als auch der Vorbereitung einer weiteren gezielten Gesetzgebungsinitiative dient, die für das erste Quartal 2027 erwartet wird. Die Initiative Urheberrecht hat bereits eine separate, ausführliche Stellungnahme zur Konsultation der Kommission zur Bewertung der CDSM-Richtlinie eingereicht, in der insbesondere auf die Umsetzung der Artikel 18 bis 23 in den Mitgliedstaaten eingegangen wird. Die vorliegende Stellungnahme ergänzt diese. Sie konzentriert sich auf die Frage, was eine gezielte Gesetzgebungsinitiative zum Urheberrecht und zur generativen KI beinhalten sollte, und stützt sich dabei insbesondere auf die spezifische Gefährdung von Bild- und Textschöpfern, insbesondere von Journalisten, Musikschaffenden und anderen kreativen Berufen. Wo dies relevant ist, stützen wir uns auch auf die Ergebnisse der Bewertung, um aufzuzeigen, warum vertragliche Mechanismen allein die von uns beschriebenen Probleme nicht lösen können.

 

Fazit

Urheber:innen und ausübende Künstler:innen aus den Bereichen Illustration, Fotografie, Übersetzung, Journalismus, Film und Musik sind durch die aktuelle Generation generativer KI-Systeme mit ähnlichen, aber dennoch unterschiedlichen Beeinträchtigungen konfrontiert, und der bestehende EU-Urheberrechtsrahmen – einschließlich der TDM-Ausnahmen der DSM-Richtlinie und der Transparenzbestimmungen des KI-Gesetzes – reicht nicht aus, um ihnen eine sinnvolle Kontrolle über die Nutzung ihrer Werke oder eine angemessene Vergütung dafür zu sichern. Das laufende deutsche Verfahren in der Rechtssache Kneschke gegen LAION zeigt konkret, wie die Grenze zwischen den Ausnahmen für Forschungszwecke und kommerziellen Zwecken im Rahmen der Text- und Datenmining-Ausnahmen durch strukturelle Entscheidungen, die der Gesetzgeber nicht vorhergesehen hat, ausgehöhlt werden kann, während das gegensätzliche Ergebnis in der Rechtssache GEMA gegen OpenAI verdeutlicht, dass sich die nationalen Gerichte nicht auf eine einheitliche Lösung einigen können. Wir fordern die Kommission nachdrücklich auf, die geplante Gesetzgebungsinitiative zu nutzen, um:

  • den Geltungsbereich und das Zusammenspiel der TDM-Ausnahmen gemäß Artikel 3 und Artikel 4 im Kontext generativer KI zu klären;
  • ein Vergütungssystem einzuführen, das sowohl die Nutzung der Eingabedaten (Training) als auch der Ergebnisse abdeckt und so strukturiert ist, dass das individuelle Opt-out gewahrt bleibt, anstatt es durch einen Mechanismus im Stil der ECL zu ersetzen;
  • Transparenzpflichten wirksam und durchsetzbar zu gestalten;
  • und einen eigenständigen Schutz gegen die Identitätsfälschung von ausübenden Künstlern durch KI einzuführen.

Die Initiative Urheberrecht und ihre Mitgliedsorganisationen stehen weiterhin zur Verfügung, um im Verlauf der Folgenabschätzung der Kommission weitere Belege, einschließlich branchenspezifischer Daten, vorzulegen.

090166e52f899152.pdf (pdf, 390.98 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info