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Diskurs

Freitag, 26.06.2026

Verantwortung für KI-generierte Übersichtsaussagen

Suchmaschinenbetreiber haftet

KI-generierte Antworten sind regelmäßig als eigene Inhalte des Suchmaschinenanbieters einzuordnen.

Das ist das zentrale Ergebnis des Gutachtens „Integration von KI-Anwendungen in Suchmaschinen – eine medienrechtliche und regulatorische Einordnung“ (Download), Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten veröffentlicht hat.

Das Rechtsgutachten wurde von Prof. Dr. Jan Oster und Prof. Dr. Christoph Busch im Auftrag der Medienanstalten unter Federführung der Medienanstalt Hamburg/Schleswig Holstein erstellt. Das Gutachten wurde im Rahmen des Hamburger Mediensymposiums am 25. Juni 2026 einem Fachpublikum präsentiert und mit Expert:innen diskutiert.

Das zentrale Ergebnis des Gutachtens: KI-generierte Antworten sind regelmäßig als eigene Inhalte des Suchmaschinenanbieters einzuordnen, heißt es in der Pressemitteilung der Medienanstalten. Dies gilt nicht nur für „halluzinierte“ Inhalte, sondern für alle KI-Antworten, die durch algorithmische Aufbereitung, Vermischung oder Verdichtung aufgefundener Informationen neu entstehen: Hier tragen die Suchmaschinen-Anbieter die Verantwortung für den Inhalt der KI-Antwort.

Auch das im Digital Service Act (DSA) verankerte sogenannte Haftungsprivileg greift hier nicht. Es schützt Plattformanbieter als neutrale Vermittler nur, solange sie Inhalte von Dritten weitergeben. Bei KI-Antworten handelt es sich laut Gutachten regelmäßig jedoch gerade nicht um von Dritten bereitgestellte Informationen.

Auch das Landgericht München I hatte am 12. Juni 2026 geurteilt, dass die Verantwortung für KI-generierte Übersichtsaussagen beim Suchmaschinenbetreiber liegt (siehe Pressemitteilung des LG München).

Pressekontakt: info@urheber.info