Mittwoch, 14.08.2019
Audiovisueller Sektor: EU-Konsultation der ausübenden Künstler
Update | Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zur Ausübung der Rechte der ausübenden Künstler und der Produzenten im audiovisuellen Sektor gestartet.
Die Informationen und Daten der Konsultation sollen Grundlage für einen Bericht der EU-Kommission sein, um zu prüfen, ob die Schutzdauer für die ausübenden Künstler und die Hersteller im audiovisuellen Sektor von derzeit 50 Jahre nach der ersten öffentlichen Wiedergabe oder der ersten Veröffentlichung eines audiovisuellen Werks auf 70 Jahre verlängert wird.
Hintergrund ist, dass mit der Richtlinie 2011/77/EU über die Schutzdauer des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte die Schutzdauer der verwandten Schutzrechte der ausübenden Künstlern und der Produzenten im Musiksektor unter bestimmten Umständen von 50 auf 70 Jahre verlängert wurde, im audiovisuellen Sektor jedoch nicht. Gemäß der Richtlinie soll die Verlängerung der Schutzdauer für die ausübenden Künstler und die Produzenten in diesem Sektor aber geprüft werden.
Der Fragebogen kann auf einer Webseite in Deutsch ausgefüllt oder als pdf-Datei heruntergeladen werden. Die Konsultation ist verlängert worden. Sie läuft nun bis zum 31. Dezember 2019.
Pressekontakt: info@urheber.info