Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Freitag, 14.12.2018

Einigung im Trilog über Reform der Satelliten- und Kabelrichtlinie

Die Verhandlungsführer der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates haben in den Trilog-Verhandlungen eine politische Einigung über die vorgeschlagenen Urheberrechtsvorschriften für Fernseh- und Hörfunksendungen erzielt. Die am 13. Dezember 2018 vere...

Die Verhandlungsführer der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates haben in den Trilog-Verhandlungen eine politische Einigung über die vorgeschlagenen Urheberrechtsvorschriften für Fernseh- und Hörfunksendungen erzielt.
Die am 13. Dezember 2018 vereinbarte Richtlinie – also nicht Verordnung, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen – ergänzt die bestehende Satelliten- und Kabelrichtlinie. Sie muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU in den kommenden Wochen noch bestätigt werden. „Die neuen Vorschriften werden es den europäischen Fernsehveranstaltern erleichtern, bestimmte Sendungen in ihrem Live-Fernsehen oder als Nachholdienst online anzubieten. Weiterverbreitungsdienste werden dadurch mehr Hörfunk- und Fernsehprogramme einfacher übertragen können“, heißt es in der Pressemitteilung der EU-Kommission.
Besonders umstritten war das Herkunftslandprinzip, nach dem Radio- und Fernsehsender die nötigen Rechte für die Online-Ausstrahlung künftig nur noch in jenem EU-Staat erwerben müssen, in dem sie ihren Sitz haben. Es soll jetzt gelten für alle „Hörfunkprogramme, Fernsehnachrichten und politischen Informationen wie auch ihre vollständig selbst finanzierten Eigenproduktionen“, die Sender künftig simultan oder in Mediatheken in allen EU-Ländern online anbieten können.
Außerdem sieht die Richtlinie „einen Mechanismus vor, der die Lizenzierung von Rechten für die Weiterverbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen erleichtert und der unter bestimmten Bedingungen auch Weiterverbreitungsdienste erfasst, die über das Internet erbracht werden“, heißt es in der Mitteilung. Die Vorschriften sollen zu einer größeren Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen beitragen.
Die Einigung umfasst auch das Verfahren der Direkteinspeisung: „Die neuen Vorschriften werden dafür sorgen, dass die Rechteinhaber angemessen vergütet werden, wenn ihre Werke in Programmen verwendet werden, die per Direkteinspeisung übertragen werden. Sie schaffen Rechtssicherheit für die beteiligten Rundfunkveranstalter und Vertreiber.“

Pressekontakt: info@urheber.info