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Diskurs

Mittwoch, 13.06.2018

Rechtsausschuss stimmt am 20. Juni über neue Kompromissanträge ab

Update | Der Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments wird tatsächlich am 20. Juni 2018 über die neue Urheberrechtsrichtlinie abstimmen. Gestern hat Berichterstatter Axel Voss sein Papier mit allen Kompromissanträgen vorgelegt. Das JURI-Votum über d...

Update | Der Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments wird tatsächlich am 20. Juni 2018 über die neue Urheberrechtsrichtlinie abstimmen. Gestern hat Berichterstatter Axel Voss sein Papier mit allen Kompromissanträgen vorgelegt.
Das JURI-Votum über den Richtlinienvorschlag war seit Oktober 2017 Monat um Monat verschoben worden, da Berichterstatter Voss (CDU) in vielen Knackpunkten keine Einigkeit mit den Schattenberichterstattern der anderen Fraktionen erreichen konnte. Im April wurde die Abstimmung schließlich auf den Juni verschoben (siehe News vom 11. April 2018). Nun wurde der Tagesordnungsvorschlag für beide Sitzungstage veröffentlicht. Über den Richtlinienentwurf zum „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ soll am Mittwoch, 20. Juni, zwischen 10 und 12 Uhr debattiert und abgestimmt werden, wie mittlerweile von verschiedenen Seiten bestätigt wurde.
Der Zeitplan ist ehrgeizig, denn außer diesem Voting sind in den zwei Stunden weitere 7 Abstimmungen vorgesehen, unter anderem die über den Bericht zu den die Herausforderungen des 3D-Drucks im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums (siehe News vom 14. Mai 2018). Und Einigkeit gibt es im Rechtsausschuss nach wie vor nicht. Das 37-seitige Papier mit Voss’ Kompromissänderungsanträgen vom 12. Juni (es ist nicht klar, ob dies die absolut endgültige Fassung ist), sorgt bereits jetzt für heftigen Widerspruch – auch außerhalb des Ausschusses. So bleibt der Text bei Artikel 4, 5, 7 und 12 bei den Reprografie-Verwertungsgesellschaften (IFRRO) problematisch und die europäischen Dachverbände der Filmurheber und darstellenden Künstler sowie ihre Verwertungsgesellschaften dürften unzufrieden sein, dass ihre wesentlichen Forderungen nach einer Online-Vergütung in Artikel 13 nicht konsequent verwirklicht werden sollen (siehe News vom 8. Juni 2018).
Der Kompromissvorschlag von Voss zum Presseverleger-Leistungsschutzrecht unterscheidet sich zwar deutlich vom Verhandlungsmandat des Rates, doch entspricht er bis auf einen Punkt, dass „die legitime private und nichtkommerzielle Nutzung von Presseveröffentlichungen durch einzelne Nutzer“ durch das neue Recht nicht verhindert werden darf, seinem Kompromisspapier vom 15. Mai (siehe News vom 18. Mai 2018). Er enthält also nicht nur eine „angemessene Beteiligung“ der Journalisten, sondern auch ausdrückliche Formulierungen, dass das neue Recht nicht das Hyperlinking und das Recht der privaten Kopie einschränken darf.
Die Gegner des neuen Leistungsschutzrechts hatten sich aber gegen den Voss-Vorschlag gestellt. Erst in der vorigen Woche hatten mehr als 100 Abgeordnete des Europäischen Parlaments haben in einem offenen Brief Axel Voss aufgefordert, das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger aus der Urheberrechtsrichtlinie zu streichen (siehe News vom 8. Juni 2018). So wird es wohl immer wahrscheinlicher, dass die Piratenabgeordnete Julia Reda mit anderen EU-Abgeordneten im Parlament eine Einzelabstimmung zu den Artikeln 11 und 13 durchsetzen will, falls Voss im Rechtsausschuss für seine Vorschläge eine Mehrheit erhält. Dafür ist das Votum von 76 Abgeordneten nötig.
Denn auch der neue Vorschlag von Voss zu Artikel 13 zu der Verantwortlichkeit von Online-Plattformen, weicht nur unwesentlich von seinem Kompromissvorschlag von Mitte Mai ab. Darin sehen die Kritiker aber weiterhin eine „Uploadfilter-Verpflichtung“ (siehe News vom 26. Mai 2018). Erneut hat gegen dieses „Werkzeug der Überwachung und Nutzerkontrolle“ die Electronic Frontier Foundation (EFF) in einem offenen Brief protestiert, unterstützt durch die Internetpioniere Tim Berners-Lee und Vint Cerf, Security-Experte Bruce Schneier, Python-Erfinder Guido von Rossum und Wikipedia-Mitbegründer Jimmy Whales.
Neu im Voss-Papier ist ein eigener Artikel 14a mit der Überschrift „Grundsatz der fairen und angemessenen Vergütung“. „Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Urheber und ausübende Künstler bei der Verwertung ihrer Werke, einschließlich der Online-Verwertung, eine angemessene Vergütung erhalten und dass die Vergütung für Urheber und ausübende Künstler in Verträgen mit Urhebern und ausübenden Künstlern vorgesehen ist. Dies kann für jeden Sektor durch eine Kombination von Einzelvereinbarungen und / oder Kollektivverträgen, Vereinbarungen über die kollektive Rechtewahrnehmung oder ähnliche Regelungen geschehen“, heißt es in dessen Absatz 2.
Den neuen Artikel begrüßt die Authors’ Group, die mehr als 500 000 Urheber, darunter Schriftsteller, Literaturübersetzer, Komponisten, Songschreiber, Journalisten, Regisseure und Drehbuchautoren in Europa vertritt. In ihrem Brief an den Rechtsausschuss kritisiert sie allerdings, dass Absatz 1 eine angemessene Vergütung für Rechteinhaber und eben nicht Urheber und ausübenden Künstler festschreibt und außerdem den Einschub „soweit möglich“ in Absatz 3: „In den Verträgen ist, soweit möglich, die Vergütung für jede Art der Nutzung anzugeben.“
Auch hält sie die neuen Änderungen zu den Artikeln 15 und 16 in den „Transparenz-Regelungen“ für „überflüssig“. Sie würden den Zweck der Artikel 14 bis 16 zunichte machen zulasten der Urheber und ausübenden Künstler. Ihr Vorschlag für Artikel 14: „Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Verträge mit Urhebern und ausübenden Künstlern eine angemessene, verhältnismäßige und angemessene Vergütung der Einnahmen aus der Verwertung und jeder Nutzung ihrer Werke gewährleisten. In den Verträgen ist die Vergütung für jede Art der Nutzung anzugeben.“
Der Vorschlag von Voss enthält außerdem einen neuen Artikel 16a mit einem Widerrufsrecht für Urheber und ausübenden Künstler „im Falle der Nichtverwertung“. Wann nach dem JURI-Voting am 20. Juni das Europäische Parlament abstimmen wird, ist noch unklar, gerüchteweise soll das aber doch noch im Juli geschehen.
Mittlerweile bekannt geworden sind die Kompromissänderungsanträge der Fraktionen der Linken (GUE) und Grünen (Greens / EFA) zu Artikel 11, Artikel 13, zur Panoramafreiheit und zu User Generated Content (Artikel 5a). Außerdem hat die Authors‘ Group eine Beschlussempfehlung zu den Artikel 14, 15, 16 und 16a zur JURI-Abstimmung am 20. Juni abgegeben. Der ITK-Unternehmerverband BITKOM hat nochmal in einer Pressemitteilung gegen die Einführung von Upload-Filtern Stellung bezogen.

Pressekontakt: info@urheber.info