Mittwoch, 21.06.2017
EU-Verordnung: Filmbranche kämpft für Territorialprinzip
Die europäische Filmbranche kämpft gegen die geplante Abschaffung des Territorialprinzips bei der Online-Verwertung von Filmen. Jetzt hat sich die AG Dokumentarfilm mit einem eindringlichen Appell an die zuständigen Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewandt.
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Die europäische Filmbranche kämpft gegen die geplante Abschaffung des Territorialprinzips bei der Online-Verwertung von Filmen. Jetzt hat sich die AG Dokumentarfilm mit einem eindringlichen Appell an die zuständigen Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewandt.
In diesen Tagen entscheiden zunächst der Kultur- und dann der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments über ihre Stellungnahmen über den Vorschlag für eine „Verordnung für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen“ (COM(2016) 594 final). Der Vorschlag war von der EU-Kommission im September 2016 vorgelegt worden (siehe News vom 2. September 2016).
In Artikel 2 des Vorschlags will die EU-Kommission für ergänzende Online-Dienste von Rundfunkveranstaltern das Herkunftslandprinzip einführen, also beispielsweise für Mediatheken-Angebote der Fernsehsender. Demnach müssten TV-Sender die Online-Rechte eines Films nur noch für ein EU-Mitgliedsland erwerben und könnten den Abruf dieses Films aber in ihrem Online-Angebot im gesamten EU-Binnenmarkt ermöglichen.
Dies würde „zu negativen Konsequenzen in den Herstellungs- und Refinanzierungsbedingungen von unabhängigen Filmproduktionen“ führen, hatte Alfred Holighaus, Präsident der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO), erklärt. Gemeinsam mit 411 Filmunternehmen und Branchenverbänden aus ganz Europa hat die SPIO in einem offenen Brief an die politische Führung der Europäischen Union um politische Unterstützung für den Erhalt des Territorialitätsprinzips geworben.
Filmemacher aus ganz Europa hatten in einem Appell vom Filmfestival in Cannes die Wahrung der Territorialität der Rechte gefordert (siehe News vom 24. Mai 2017). „Dieses Prinzip muss gesichert werden, um die Exklusivität der Rechte und so die Grundlage der Finanzierung der Werke zu gewährleisten. Denn genau diese Territorialität ermöglicht den Zuschauern den Zugang zu den unterschiedlichsten, europaweit finanzierten Werken“, heißt es darin.
Die AG DOK verweist nun in ihrem Brief an die Europa-Abgeordneten darauf, dass die Erlöse aus Onlineverwertungen und die Möglichkeit zu internationalen Koproduktionen zu den wichtigsten Quellen zählen, um Finanzierungslücken für Dokumentarfilmer zu schließen. Die Verordnung aber „würde innereuropäische Koproduktionen mit einem Schlag unattraktiv machen, denn welchen Grund sollte es geben, eine Produktion finanziell zu unterstützen, die später im jeweiligen Land ohnehin kostenlos abgerufen werden kann?“
Angesichts der wirtschaftlichen Kräfteverhältnisse würde der Vorschlag „fatale Auswirkungen haben“. Einerseits sei es für Produzenten in Verhandlungen mit den Sendern so gut wie unmöglich, die Rechte zur Mediathekennutzung zurückzubehalten. Andererseits erhielten Produzenten und Urheber dokumentarischer Sendungen „für die Nutzung in Mediatheken in aller Regel keinen Cent zusätzlich“. Die AG DOK fordert deshalb die Abgeordneten auf: „Verschenken Sie nichts, was Ihnen nicht gehört. Denn die Rechnung müssen letzten Endes nicht Sie, sondern wir bezahlen!“
Pressekontakt: info@urheber.info