Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Mittwoch, 23.03.2016

EU-Konsultation zu Verlagsschutzrechten und Panoramafreiheit

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation über die Rolle der Verlage in der urheberrechtlichen Wertschöpfungskette, einschließlich der möglichen Einführung von verwandten Schutzrechten für Verleger, sowie zur „Panorama-Ausnahme“ gestartet. Die Einführung e...

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation über die Rolle der Verlage in der urheberrechtlichen Wertschöpfungskette, einschließlich der möglichen Einführung von verwandten Schutzrechten für Verleger, sowie zur „Panorama-Ausnahme“ gestartet.
Die Einführung eines Schutzrechtes für Verlage auf der Ebene des Unionsrechts, das es den Mitgliedstaaten ermöglichen würde, die verlegerische Leistung anzuerkennen, indem sie die Verleger an den bestehenden gesetzlichen Vergütungsansprüchen der Urheber beteiligen, hatten jüngst Bundesjustizminister Heiko Maas und Kulturstaatsministerin Monika Grütters in einem Schreiben an EU-Kommissar Günther Oettinger vorgeschlagen (siehe News vom 22. Februar 2016). Auslöser war die Reprobel-Entscheidung des EuGH (siehe News vom 12. November 2015).
In der Konsultation fragt die alle Interessierten in der Verlagsbranche und der digitalen Wirtschaft wie Autoren, Forscher, Verlage, Online-Dienstleister, Leser, Internet-Nutzer und andere in der Kreativwirtschaft, wie die Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette einschätzen und ob die Notwendigkeit für eine mögliche Änderung des EU-Rechts hier anders sei als im Bereich der Presse, heißt es im englischen Newstext der Kommission vom 23. März 2016. Tatsächlich werden im Konsultationsfragebogen (Fragebogen auf Deutsch – individueller Download auch als PDF) ein Schutzrecht (Englisch: „neighbouring right“) für Verlage und für Presseverlage getrennt abgefragt. Um das Presse-Leistungsschutzrecht hatte es auf EU-Ebene immer wieder heiße Diskussionen gegeben (siehe zuletzt News vom 17. Februar 2016).
Während die Piraten-Europaabgeordnete Julia Reda hier in vorderster Front den Widerstand gegen eine Einführung organisierte, scheiterte sie mit der von ihr betriebenen Einführung einer EU-einheitlichen Regelung einer „Panorama-Ausnahme“ (in Deutschland als Panoramafreiheit bezeichnet). In der Schlussabstimmung im EU-Parlament über den sogenannten Reda-Bericht zur Reform des europäischen Urheberrechts wurde die umstrittene Passage zur Panoramafreiheit gestrichen (siehe News vom 9. Juli 2015). Ob die Regelungen zur Panoramafreiheit im EU-Recht geändert werden sollen, ist nun erneut Thema dieser öffentlichen Konsultation.
Zielgruppen der Konsultation sind „alle, die mit dem Verlagswesen und der digitalen Wirtschaft Berührung haben, insbesondere: Mitgliedstaaten, nationale Regulierungsstellen und Behörden, Urheber (wie Schriftsteller, Journalisten, Fotografen, bildende Künstler, Architekten usw.), Verleger von Presse und anderen Druckerzeugnissen, Bibliotheken und Einrichtungen des Kulturerbes, Anbieter von Online-Diensten, Eigentümer oder Geschäftsführer von Werken, die dauerhaft an öffentlichen Orten platziert werden, Wissenschaftler und Forscher sowie Bürgerinnen und Bürger, Verbraucher und Endnutzer“, heißt es auf der Konsultations-Webseite (deutschen Webtext). Die Konsultation läuft bis zum 15. Juni 2016.

Pressekontakt: info@urheber.info