Mittwoch, 11.11.2015
Bundesregierung beschließt Entwurf des VG-Gesetzes
Die Bundesregierung hat heute den von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechtsrahmens für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften (Verwertungsgesellschaftengesetz) beschlossen.
Das Bundesjustizministerium (BMJV) hatte im...
Die Bundesregierung hat heute den von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechtsrahmens für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften (Verwertungsgesellschaftengesetz) beschlossen.
Das Bundesjustizministerium (BMJV) hatte im Juni 2015 einen Referentenentwurf für ein neues Verwertungsgesellschaftengesetz vorgelegt, mit dem die Vorgaben der EU-Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung vom 26. Februar 2014 umgesetzt werden sollen (siehe News vom 18. Juni 2015). Dazu waren etliche Stellungnahmen von Verbänden und Institutionen beim Ministerium eingegangen, darunter die der Initiative Urheberrecht (siehe News vom 14. August 2015).
Im April 2014 ist die EU-Richtlinie 2014/26/EU zur kollektiven Rechtewahrnehmung und Online-Musik in Kraft getreten. Innerhalb von zwei Jahren die Regelungen zu Verwertungsgesellschaften und Mehrgebietslizenzen müssen bis zum 10. April 2016 in nationales Recht umgesetzt werden (siehe News vom 10. April 2014). Mit dem nun vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf (Download) eines „Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften“ (VGG) soll einerseits entsprechend der Vorgaben der EU-Richtlinie der Rechtsrahmen zur Regulierung der Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften harmonisiert werden, andererseits das Verfahren zur Ermittlung der Vergütung für Geräte und Speichermedien schneller und effizienter ausgestaltet werden. In Deutschland war dies bisher im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWahrnG) geregelt, das durch das VGG ersetzt wird.
Das VGG schafft „einen modernen und zukunftsfähigen Rechtsrahmen für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften in der vernetzten und digitalisierten Welt des 21. Jahrhunderts“, sagte Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, anlässlich des Kabinettsbeschlusses. „Mit dem neuen Gesetz gestalten wir auch das Verfahren zur Aufstellung und Durchsetzung der Tarife für die Privatkopievergütung schneller und effizienter. Damit die Kreativen und Verwerter auch dann sicher an ihr Geld kommen, wenn die Bestimmung der Tarife längere Zeit benötigt, kann die Schiedsstelle für Urheberrechtsstreitigkeiten beim Deutschen Patent- und Markenamt künftig Sicherheit für den Vergütungsanspruch anordnen, beispielsweise in Form einer Bankbürgschaft. Insgesamt erreichen wir so einen fairen Ausgleich zwischen dem Vergütungsinteresse der Rechtsinhaber und den Belangen der zahlungspflichtigen Hardware-Industrie.“
„Für Kreative und die Kreativwirtschaft hat der Gesetzentwurf hohe Bedeutung. So ist es ein wichtiger kulturpolitischer Erfolg, dass der Kultur- und Sozialauftrag der deutschen Verwertungsgesellschaften erhalten bleibt“, betonte die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters in einer Pressemitteilung. „In Deutschland waren und sind Verwertungsgesellschaften weit mehr als reine Inkassounternehmen: Solidarität der Kreativen untereinander und Raum für verschiedene künstlerische Ausdrucksformen – mit diesem Selbstverständnis fördern die Verwertungsgesellschaften nicht zuletzt auch die kulturelle Vielfalt hierzulande.“
Im Regierungsentwurf greift das BMJV eine Reihe von Anregungen und Kritikpunkten, darunter der Initiative Urheberrecht, auf. Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf gibt es in etlichen Punkten in der Gesetzesbegründung. Im Gesetzestext wurde beispielsweise geändert, dass die kulturelle und soziale Förderung für Verwertungsgesellschaften wie bisher eine wieder eine „Sollvorschrift“ (statt „Kannvorschrift“) ist. Auch kann durch das Statut der VG die Vertretung abwesender Mitglieder auf Mitgliederversammlungen zahlenmäßig begrenzt werden (mindestens aber auf zehn Stimmübertragungen) wie auch die konkrete Ausgestaltung der Möglichkeit zur „elektronischen“ Beteiligung. Etwas verbessert wurde auch die Aufsicht des DPMA über „unabhängige Verwertungseinrichtungen“. An der von der Geräteindustrie stark kritisierten „Hinterlegungspflicht“ bei strittigen Gerätevergütungen hält der Regierungsentwurf fest.
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