Donnerstag, 10.04.2014
Wahrnehmungsrecht: EU-Richtlinie in Kraft getreten
Am 10. April 2014 ist die EU-Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung und Online-Musik in Kraft getreten. Innerhalb von zwei Jahren müssen die Regelungen zu Verwertungsgesellschaften und Mehrgebietslizenzen in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Richtlinie war nach jah...
Am 10. April 2014 ist die EU-Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung und Online-Musik in Kraft getreten. Innerhalb von zwei Jahren müssen die Regelungen zu Verwertungsgesellschaften und Mehrgebietslizenzen in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Richtlinie war nach jahrelangen Diskussionen im Februar vom Europäischen Parlament beschlossen worden (siehe News vom 4. Februar 2014), nachdem sich im November Vertreter des EU-Parlaments und des Ministerrats auf einen Kompromisstext geeinigt hatten (siehe News vom 6. November 2013).
Am 20. März ist die „Richtlinie 2014/26/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt” im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und 20 Tage nach dem Veröffentlichungsdatum in Kraft getreten. Umgesetzt werden muss sie bis zum 10. April 2016.
Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht, beschäftigt sich in einem ausführlichen Beitrag mit der EU-Richtlinie zu Verwertungsgesellschaften (Download unten).
Pressekontakt: info@urheber.info