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Diskurs

Donnerstag, 10.09.2015

Urhebervertragsrecht: Maas will Rechte der Kreativen stärken

Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Urhebervertragsrechts erstellt, der nun in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung geht. Nach den Vorschlägen zur Reform des Rechts der Verwertungsgesellschaften (siehe

Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Urhebervertragsrechts erstellt, der nun in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung geht.
Nach den Vorschlägen zur Reform des Rechts der Verwertungsgesellschaften (siehe News vom 18. Juni 2015), werde das BMJV zweite Schritt eine Reform des Urhebervertragsrechtes sein, hatte von Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, in seiner Rede in der Haushaltsdebatte des Deutschen Bundestages am 8. September 2015 angekündigt.
Auch dazu werde das BMJV „in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem wir insbesondere die Kreativen und die Urheber stärken wollen. Wir wollen sicherstellen, dass sie für ihre Leistungen tatsächlich eine angemessene Vergütung erhalten, so wie das eigentlich auch gesetzlich vereinbart ist“, sagte Maas. „Für Teile der Kulturwirtschaft steht das zurzeit bedauerlicherweise viel zu häufig nur auf dem Papier. Ein Recht, das man hat, nutzt nur dann, wenn man es auch durchsetzen kann.“
Nun liegt der Referentenentwurf für ein „Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ vor, der allerdings noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden muss, teilte das BMJV mit. Zu den wesentlichen Inhalte des Entwurfs gehört eine Stärkung der gemeinsamen Vergütungsregeln, von denen die Vertragsparteien nicht zuungunsten der Urheber und Kreativen abweichen dürfen sollen, sowie ein Verbandsklagerecht bei Verstößen gegen diese Vereinbarungen. Außerdem soll der Grundsatz der angemessenen Beteiligung der Urheber und ausübenden Künstler an jeder Verwertung gestärkt werden. Geplant ist auch, das Rückrufsrecht zu verbessern und das Schlichtungsverfahren zu straffen.

Pressekontakt: info@urheber.info