Donnerstag, 24.07.2014
Konsultation zum EU-Urheberrecht: Report im Netz
Die EU-Kommission hat ihren Report zu den Antworten in der öffentlichen Konsultation zur Überprüfung der Regeln des EU-Urheberrechts veröffentlicht.
Die Veröffentlichung des Reports sollte eigentlich zeitgleich mit Vorlage eines Entwurfs für ein Weißbuch zur künftigen Urheber...
Die EU-Kommission hat ihren Report zu den Antworten in der öffentlichen Konsultation zur Überprüfung der Regeln des EU-Urheberrechts veröffentlicht.
Die Veröffentlichung des Reports sollte eigentlich zeitgleich mit Vorlage eines Entwurfs für ein Weißbuch zur künftigen Urheberrechtspolitik durch die Europäische Kommission erfolgen. Doch die wurde gestoppt und auf September verschoben, da Binnenmarktkommissar Michel Barnier in der EU-Kommission keinen Rückhalt für seinen Entwurf fand (siehe News vom 17. Juli 2014 ).
Die öffentliche Konsultation war von der Kommission Anfang Dezember 2013 gestartet worden (siehe News vom News vom 5. Dezember 2013 ) und endete am 5. März 2014 (siehe News vom News vom 14. April 2014). Nach Angaben der Generaldirektion MARKT auf der entsprechenden Webseite, sind mehr als 9500 Antworten auf das Konsultationsdokument und insgesamt mehr als 11.000 Nachrichten, inklusive Fragen und Anmerkungen, bei der Kommission eingegangen. Sie werden in dem über 100 Seiten starken Report (Download auf Englisch ) präsentiert.
Zum Fragenkomplex, in dem es um Vergütung von Urhebern und Künstlern und das Urhebervertragsrecht geht, gibt es einige interessante Punkte. So halten auch Endnutzer und Verbraucher einen Eingriff auf EU-Ebene für notwendig, um faire Vergütungen von Urhebern und Künstlern zu erreichen und Buy-Out-Verträge zu verbieten. Auch etliche Institutionen sehen es genauso, unterstützen ein unverzichtbares Recht auf Vergütung für Urheber und Künstler und sehen das deutsche Urhebervertragsrecht als Modell.
Bei den Betroffenen, den Urhebern und Künstlern, haben viele das Problem von unlauteren Vertragsbedingungen und verweigerten Vergütungen. Unter Journalisten und Fotografen wird auch der Verzicht auf Urheberpersönlichkeitsrechte (zum Beispiel Namensnennung) kritisiert. Für Verlage und Rundfunkanstalten werden Urheber und ausübende Künstler hingegen angemessen honoriert. Es seien keine EU-Maßnahmen erforderlich. Zudem sei das Vertragsrecht eine nationale Zuständigkeit
Auch einige Verwertungsgesellschaften kritisieren unfaire Vertragspraktiken und sprechen sich für unverzichtbares Recht auf Vergütung aus. Betreiber von Internetdiensten sehen hingegen keine Notwendigkeit für die EU-Rechtsvorschriften. Mitgliedstaaten erkennen die Notwendigkeit für eine angemessene Vergütung, aber antworteten, dies gehöre in die nationale Zuständigkeit.
Pressekontakt: info@urheber.info