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Diskurs

Donnerstag, 27.06.2013

Neuer WIPO-Vertrag beschlossen

Die WIPO hat in Marrakesch einen neuen Vertrag über urheberrechtliche Schrankenregelungen für Blinde und Sehbehinderte beschlossen. Über vier Jahre wurde unter dem Dach der World Intellectual Property Organization (WIPO) über diesen internationalen Vertrag verhandelt. Nun ist...

Die WIPO hat in Marrakesch einen neuen Vertrag über urheberrechtliche Schrankenregelungen für Blinde und Sehbehinderte beschlossen.
Über vier Jahre wurde unter dem Dach der World Intellectual Property Organization (WIPO) über diesen internationalen Vertrag verhandelt. Nun ist auf der Diplomatischen Konferenz in Marokko (siehe News vom 10. Juni 2013), an der Vertreter von 186 Länder der ganzen Welt teilnahmen, der Durchbruch erzielt worden.
Das neue WIPO-Abkommen „Marrakesh Treaty to Improve Access to Published Works for Persons who are Blind, Visually Impaired, or otherwise Print Disabled” verpflichtet alle Unterzeichner, Schrankenregelungen in ihren Urheberrechten vorzusehen, und erlaubt Blindenorganisationen künftig die Weitergabe von Werken in für Blinde und Sehbehinderte zugänglichen Formaten auch über Grenzen hinweg. Im Gegenzug kann der Gesetzgeber eine Pauschalvergütung vorsehen. „Es ist ein historischer Vertrag, die zu echten Vorteilen für Sehbehinderte führen wird”, erklärte WIPO-Generaldirektor Francis Gurry.
Im Urheberrecht von 57 Ländern gibt es heute schon Ausnahmen für Blinde, in einem sagte der WIPO-Generalsekretär. Eine derartige Schrankenregelung ist bereits in der EU-Urheberrechtsrichtlinie vorgesehen und in Deutschland in § 45a UrhG umgesetzt.

Pressekontakt: info@urheber.info