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Diskurs

Montag, 15.04.2019

EU-Ratsentscheidung: Ini Urheberrecht dankt der Bundesregierung

Update | Heute hat der Europäische Rat sich zugunsten der Urheberrechtsform entschieden. Nach ersten Gerüchten aus Brüssel ist der Ratsbeschluss nun Gewißheit.

Das positive Abstimmungsergebnis war nicht sicher, da Gegner der Urheberrechtsreform – wie Julia Reda – gehofft hatten, die Reform zu kippen. Sie hatten auf die Gegenstimme Deutschlands im Rat gehofft. Doch hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel schon vorab erklärt, dass Deutschland im Rat der EU-Richtlinie über das Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt zustimmen werde (siehe News vom 11. April 2019). Und jetzt haben die Initiative Urheberrecht die entsprechenden Abstimmungsunterlagen erreicht.

Hätte Deutschland sich am Montag enthalten oder gegen das Vorhaben gestimmt, wäre keine ausreichende Mehrheit zustande gekommen. Denn die Niederlande, Luxemburg, Polen, Italien, Finnland und Schweden stimmten mit Nein. Und Belgien, Slowenien, und Estland enthielten sich.

Der Protest gegen das Vorhaben und insbesondere gegen Artikel 13, der im endgültigen Gesetz Artikel 17 heißt (Stichwort: Uploadfilter), war vor allem in Deutschland groß. Die Kritiker wenden ein, Plattformen wie YouTube sollten demnach schon beim Hochladen prüfen, ob Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Das ist ihrer Meinung nach nur über Filter möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass viel mehr als nötig aussortiert werde. Dies käme einer Zensur gleich. Aus Sicht der Befürworter geht es hingegen darum, Plattformen, die wissentlich mit fremden Inhalten Geld verdienen, zu einer fairen Lizenzierung zu zwingen.

Auch umstritten war Artikel 11 (im finalen Text Artikel 15), also das Presseverleger-Leistungsschutzrecht. Danach müssen Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an die Verlage zahlen. Hier sehen Kritiker insbesondere für kleine Verlage Nachteile, die gegenüber Google eine schwache Verhandlungsposition hätten. Zudem verweisen sie auf Deutschland, wo es ein Leistungsschutzrecht schon seit 2013 gibt, es aber nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage führt.

Die Initiative Urheberrecht dankt der Bundesregierung dafür, dass sie heute im EU-Ministerrat der Urheberrechtsrichtlinie der EU zugestimmt hat (siehe News vom 15. April 2019).„Damit ist der Weg frei für eine grundlegende Reform des Urheberrechts und seine notwendige Anpassung an die Erfordernisse der digitalen Informationsgesellschaft auf europäischer Ebene.“

Pressekontakt: info@urheber.info