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Diskurs

Donnerstag, 11.04.2019

Merkel: Zustimmung zur Urheberrechtsreform gesichert

Die Bundesregierung will am 15. April der EU-Urheberrechtsrichtlinie zustimmen, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Damit dürfte einer endgültigen Verabschiedung der Urheberrechtsreform nichts mehr im Wege stehen.

„Die grundsätzliche positive Einstellung, dass dieser Kompromiss tragfähig ist, steht nicht in Frage“, sagte die Kanzlerin in einer Fragestunde des Bundestags am 10. April 2019 nach einem Bericht von Friedhelm Greis auf dem Onlineportal Golem. Allerdings arbeiteten CDU/CSU und SPD noch an einer Protokollerklärung zu Artikel 17, die auf Wunsch von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) der Abstimmung im Ministerrat hinzugefügt werden soll.

„Das Wort Uploadfilter kommt in diesem Artikel 17 gar nicht vor“, sagte Merkel in Hinblick auf den früheren Artikel 13, nach dem Plattformen unmittelbar für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haften sollen. Es gehe darum, „dass Plattformen eine Verantwortung haben über das Management der Inhalte, die über diese Plattformen weitertransportiert werden. In diesem Zusammenhang glauben wir, dass man überhaupt noch nicht genau weiß, wie die Umsetzung dann in nationales Recht erfolgt. Und wir sehen keine Gefährdung automatisch dessen, dass dort Inhalte in irgendeiner Weise unterdrückt werden.“

Die Regierung sehe den „großen Missstand, dass heute doch Inhalte von Kreativen ohne Bepreisung weiter verwendet werden. Und das ist nicht im Sinne der Kreativwirtschaft, das ist nicht im Sinne des Schutzes des geistigen Eigentums... Wir können dem Zerfließen des Werts des geistigen Eigentums ja nicht einfach zustimmen.“ Einen angeblichen „Kuhhandel“ mit Frankreich in den Verhandlungen habe es nicht gegeben, sagte Merkel laut Golem.

In der Protokollerklärung soll es nach einem Artikel der Süddeutschen Zeitung heißen: „Die Bundesregierung wird sich bei der Umsetzung des Artikels 17 [...] von dem Ziel leiten lassen, ohne das Instrument ‚Upload-Filter’ auszukommen“. Justizministerin Barley wolle darüber hinaus die Pflicht zur umfassenden Kontrolle und Ahndung von Urheberrechtsverletzungen auf die „marktmächtigen“ Plattformen wie Facebook beschränken. Zudem lehne sie die von der CDU vorgeschlagenen Pauschallizenzen als Alternative zu Uploadfiltern ab.

Eine Abstimmung im Bundestag zur Beschlussfassung im Europäischen Rat wird es nach dem Stopp der Anträge von FDP und Linken nicht geben (siehe News vom 10. April 2019). Mit der Zustimmung Deutschlands dürfte einer endgültigen Verabschiedung der Reform nichts mehr im Wege stehen. Zwar lehnen – dem Golem-Artikel zufolge – die Mitgliedstaaten Niederlande, Polen, Italien, Luxemburg, Finnland und Schweden die EU-Urheberrechtsrichtlinie weiter ab. Doch ohne eine Enthaltung Deutschlands gibt es dafür weiterhin eine erforderliche Mehrheit.

Pressekontakt: info@urheber.info