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Diskurs

Dienstag, 13.03.2018

Nach fast zehn Jahren Einigung über CD- und DVD-Rohlinge

Der Informationskreis AufnahmeMedien (IM) und die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) haben nach fast zehnjährige Auseinandersetzung ihren Rechtsstreit über Urheberrechtsabgaben für CD- und DVD-Rohlinge für die Jahre 2008 bis 2017 beigelegt und einen Gesamtver...

Der Informationskreis AufnahmeMedien (IM) und die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) haben nach fast zehnjährige Auseinandersetzung ihren Rechtsstreit über Urheberrechtsabgaben für CD- und DVD-Rohlinge für die Jahre 2008 bis 2017 beigelegt und einen Gesamtvertrag für die Zeit ab Januar 2018 abgeschlossen.
Das hat die Wirtschaftsvereinigung, die Hersteller und Importeure von Speichermedien in Deutschland vertritt, in einer Pressemitteilung mitgeteilt. Zum IM gehören Firmen wie Hama, Intenso, Maxell, Medion, Panasonic, Philips, Sony, Toshiba oder Verbatim, berichtete heise online. Sie zahlen ab 1. Januar 2018 Urheberrechtsabgaben in Höhe von 1,25 Cent für einmal und 2,5 Cent für mehrfach beschreibbare CDs. Die Pauschalen für DVDs betragen je nach Speichervolumen und einfacher bzw. mehrfacher Beschreibbarkeit zwischen 2,5 und 10 Cent pro Stück.
Nicht mitgeteilt wurde die Höhe der Zahlungen für die Jahre 2008 bis 2017 und wann sie gezahlt wird. Der IM-Vorsitzende Rainald Ludewig sprach aber von einem „wirtschaftlich vernünftigen Abschluss, der den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern Rechts- und Planungssicherheit gibt und weiteren Wettbewerbsverzerrungen entgegenwirkt“. Außerdem hoffe er, das nun auch bald andere noch offene Verfahren „ebenfalls partnerschaftlich erledigen“ könnten. Gemeint sind wohl Blue-Rays, denn der IM hatte 2010 gegen den Einigungsvorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beim Oberlandesgericht München Klage eingereicht. Nun erklärte der IM das gesetzliche Verfahren zur Streitbeilegung als „ineffizient“. Auch insgesamt sei das System der Privatkopievergütung „nicht mehr zeitgemäß“.
Alle Gesellschafter des IM haben nun die Möglichkeit, dem Gesamtvertrag beizutreten und einen Gesamtvertragsnachlass von 20 Prozent zu erhalten. Die ZPÜ werde zeitnah auf der Grundlage des Gesamtvertrags einen neuen Tarif veröffentlichen. Die ZPÜ zieht die Abgaben ein und verteilt sie dann an die ihr angeschlossenen Verwertungsgesellschaften wie die GEMA oder die VG Wort.

Pressekontakt: info@urheber.info